09.04.2001

INFINEON

Entscheidender Prozess gegen Rambus verschoben

Das Patentverfahren zwischen Rambus und Infineon beginnt nicht wie ursprünglich geplant am 10. April, sondern eine Woche später am 17.April, weil das zuständige Bezirksgericht im US-Bundesstaat Virginia weitere Nachforschungen anstellen will.

Ein Sprecher von Rambus bestätigte den neuen Termin. Rambus bezichtigt Infineon seine patentierte SDRAM-Technologie unlizenziert zu verwenden. Infineon hat diese Klage zurückgewiesen und seinerseits eine Gegenklage wegen Verletzung von DRDRAM -Patenten durch Rambus eingereicht.

Der Münchner Konzern hat seine Gegenklage aber vor wenigen Wochen wieder zurückgezogen.

Präzedenzfall

Einzig Infineon sowie Hyundai und Micron kämpfen derzeit noch vor Gericht gegen Rambus. Hyundai und Micron werfen Rambus vor, sich auf ungültige Patente zu berufen.

Das kalifornische Unternehmen deklariere demnach die Technologien von SDRAM und DDR-Speichern als sein geistiges Eigentum. Das Standardisierungsgremium JEDEC habe diese Techniken jedoch längst zu öffentlichen Standards erklärt, argumentieren die beiden Unternehmen. Die Verhandlung in diesem Fall wurde jedoch auf unbestimmte Zeit verschoben .

Der Ausgang des Verfahrens zwischen Infineon und Rambus wird daher mit großer Spannung erwartet. Sollte Rambus Recht bekommen, ist auch die Entscheidung für das Scharmützel mit Hyundai und Micron vorgezeichnet. Rambus wäre dann Sieger auf der ganzen Linie.

Siegt hingegen Infineon vor Gericht, haben NEC , Hitachi , Samsung & Co. eine Grundlage, um die bereits geschlossenen Lizenzabkommen mit Rambus anzufechten.

Rambus stellt selbst keine Produkte her, hält nach eigenen Angaben aber weltweit 95 Patente, von deren Lizenzgebühren die Firma lebt.