17.03.2001

BRENNER & CO

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Wettbewerbsnachteil durch Urheberrechte

Nach dem Scheitern einer Einigung über Urheberrechtsabgaben befürchtet die Computerindustrie in Deutschland Wettbewerbsnachteile zur europäischen Konkurrenz.

Schätzungen hätten ergeben, dass mit den Forderungen der verschiedenen deutschen Verwertungsgesellschaften Mehrbelastungen von umgerechnet mehr als 1200 ATS für Computer, CD-Brenner, Scanner und Drucker zusammen entstehen würden, sagte der Geschäftsführer der Hewlett-Packard GmbH Deutschland [HP], Hans-Jochen Lückefett.

Andere EU-Staaten im Vorteil

Da die Industrie diesen Betrag von insgesamt rund sieben Milliarden ATS pro Jahr nicht alleine tragen könne, würden die Verbraucher ihre Computertechnik eventuell künftig in anderen EU-Staaten kaufen. Frankreich etwa fordere derzeit keine solche Abgabe.

Keine Einigung bei CD-Brennern

Der deutsche Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien [BITKOM] hat sich mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte [ZPÜ] nicht auf eine Pauschalabgabe für CD- Brenner einigen können. Die Verwertungsgesellschaften Wort, Bild- Kunst sowie GEMA, Mitglieder der ZPÜ, konnten sich nicht auf einen Gesamtvertrag für die Hersteller verständigen, die diese jedoch zur sicheren Planung fordern.

HP hatte deshalb seinen im November 2000 mit der ZPÜ geschlossenen Vergleich widerrufen. Danach sollte das Unternehmen 85 ATS pro CD- Brenner zahlen, bis es einen geeigneten digitalen Kopierschutz gebe. Jetzt soll das Gericht entscheiden.

GEMA überlegt 120 ATS pro Brenner

Die GEMA teilte mit, sie überlege die beim vorgerichtlichen Einigungsvorschlag des Deutschen Patentamts erhobene Forderung von 120 ATS pro verkauftem CD- Brenner wieder geltend zu machen.