Neuer Streit um Urheberabgabe auf CD-Brenner
Der Streit um eine Urheberrechtsabgabe auf CD- Brenner zwischen Computerunternehmen und Verwertungsgesellschaften ist in Deutschland neu entbrannt.
Wie der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien [BITKOM] in Berlin mitteilte, konnte er sich mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte [ZPÜ] nicht auf eine Pauschale für alle Unternehmen einigen.
Die Hersteller fordern einen Gesamtvertrag mit allen Urheberrechts-Gesellschaften, um Planungssicherheit zu haben. Dem stimmten die Verwertungsgesellschaften Wort, Bild-Kunst und die ZPÜ aber nicht zu.
Vergleich widerrufen
Der Computerhersteller Hewlett-Packard werde jetzt seinen
Vergleich mit der ZPÜ vom November 2000 widerrufen und eine
gerichtliche Klärung erzwingen, kündigte BITKOM an.
Hewlett-PackardHP soll 85 ATS pro Brenner brennen
Nach dem Vergleich am Landgericht Stuttgart sollte Hewlett-Packard vorläufig umgerechnet 85 ATS pro CD-Brenner zahlen, solange es keinen geeigneten digitalen Kopierschutz gibt.
Bis eine solche Technik auf den Markt kommt, wollten sich ZPÜ und BITKOM eigentlich auf eine pauschale Abgabe für alle Hersteller einigen, um weitere gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und allen dieselbe Regelung zu garantieren.
