Aktionäre klagen Telekom-Chef Ron Sommer
Nach dem dramatischen Kursverlust der T-Aktie hat eine Gruppe von Telekom-Aktionären in Bonn Strafanzeige gegen Konzernchef Ron Sommer und den Unternehmensvorstand eingereicht.
Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen betonte am Dienstag, es bestehe der Verdacht des Verstoßes gegen das Börsengesetz, des Kapitalanlagenbetruges und der Verschleierung der tatsächlichen Unternehmensverhältnisse.
Einiges spreche dafür, dass zumindest beim zweiten und dritten Börsengang keine wahrheitsgemäßen Angaben über das Immobilienvermögen gemacht worden seien.
Auslöser Immobilienbewertung
Im Mittelpunkt der Klage steht die erst vor wenigen Tagen vom
Unternehmen angekündigte Herabsetzung der in der Bilanz
verzeichneten Immobilienwerte um umgerechnet 28 Milliarden ATS. Eine
solch dramatische Wertveränderung müsse schon zuvor bekannt gewesen
sein, glauben die Kläger. Der Vorwurf treffe besonders Konzernchef
Ron Sommer, da er in der internen Aufgabenverteilung auch für die
Revision zuständig sei. "Wer Kontrollpflichten hat, muss sie auch
ausüben", sagte Gieschen. Dies gelte besonders im Streit um die
Bewertung der Telekom-Immobilien. Denn dieser stehe seit Mitte der
90er Jahre im Raum. "Das kann jemandem, der seinen Vorstandsposten
ernst nimmt, nicht verborgen geblieben sein", sagte der Anwalt.
Deutsche TelekomEmpörung über hohe Kursverluste
Die Kläger vermuten, dass die Telekom schon seit geraumer Zeit über die Fehlbewertung der Immobilien informiert war, die notwendige Korrektur aber nicht rechtzeitig bekannt gab, um den dritten Börsengang oder die VoiceStream-Übernahme nicht zu gefährden.
Die Rechtsanwälte Gieschen und Wiebe vertreten nach eigenen Angaben bisher zehn Aktionäre, die teilweise mehr als 40.903 Euro [562.842 ATS] durch ihre Investitionen in Telekom-Aktien verloren. "Ein Mandant wollte die Berufsausbildung seiner Tochter damit sichern, nun ist das Aktienpaket nur noch die Hälfte wert", erzählte Gieschen.
Falls sich die Vorwürfe bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bestätigen, könnten die Mandanten auf Schadenersatz für die erlittenen Kursverluste klagen.
