Unklar formulierte "Lizenz zum Spitzeln"
"Auf Grund der schlampigen und nicht auf den Stand der Technik Rücksicht nehmenden Formulierungen im Verordnungsentwurf", heißt es in einer Reaktion der ARGE Daten, bedeute dieser letztlich "eine Lizenz zum Spitzeln", nämlich "die Ermächtigung zum flächendeckenden Lauschangriff auf unbescholtene Bürger."
In den zentralen Punkten "Überwachung des Fernmeldeverkehrs und der Telekommunikationsdienste" sei die Verordnung zwar offensichtlich auf die Technik der Telefonie [circuit switched networks] abgestimmt.
§3 Abs 4 der Verordnung hält allerdings fest, dass auch bestimmte andere, nicht näher beschriebene Formen von Telekommunikations-Verbindungen betroffen seien.
Überwachung flächendeckend
In diese Umschreibung könnten nun paketorientierte Dienste
[packet switched networks] wie TCP/IP "hineinreklamiert" werden, so
Hans Zeger, Obmann der ARGE Daten. In dem Fall müsste eine
Überwachung flächendeckend den gesamten Datenverkehr erfassen,
um die zu überwachenden Datenpakete zu identifizieren.IP kann eigentlich nicht gemeint sein
Die Definition eines "Betreibers" sei so allgemein gefasst, hält die ISPA [Internet Service Provider Association] in ihrer Stellungnahme fest, dass man darunter auch Internet-Provider verstehen könnte.
Dies ist allerdings das einzige Indiz für eine Vermutung in Richtung Internet-Überwachung, da alle anderen Bestimmungen des Entwurfs für Technologie und Wesen des Internets im Wesentlichen unpassend seien.
Daher gehe man davon aus, dass eine Überwachung von Internet-Diensten und -Protokollen [http, smtp, nntp, ftp, telnet, irc] nicht gemeint sein könne.
"Weit reichende Überarbeitung nötig"
Sollte jedoch mit dieser Verordnung auch die Überwachung von
Internet-Diensten neu geregelt werden, sei eine weit reichende
Überarbeitung und Ergänzung dieses Verordnungsentwurfs notwendig, so
die ISPA weiter.
Der Entwurf im Volltext
