Unbehagen über Cybercrime-Pläne der Union
Nachdem die geplante Konvention des Europarats zum Thema "Cybercrime" von Datenschützern und der US-Wirtschaft schon vernichtend kritisiert wurde, äußert jetzt auch Österreichs Wirtschaft zumindest Unbehagen.
Dieses rührt vor allem daher, dass die österreichische Wirtschaft nicht in die internationalen Verhandlungen eingebunden war.
"Wir ersuchen Sie, dieses Papier einer genauen Prüfung zu unterziehen und uns im Wege Ihrer Anmerkungen sensibel für jene Problembereiche zu machen, die aus der Sicht der Wirtschaft klärungs- bzw. abwehrbedürftig sind", lautet die Aufforderung auf der Site der Wirtschaftskammer Österreich [WKÖ] an ihre Mitglieder.
Dazu hat die Abteilung Rechtspolitik in der WKÖ den Entwurf ins Netz gestellt und zwar auf eigene Faust, ohne offizielle Information oder gar Auftrag.
Der Entwurf der "Cybercrime"-EU-Konvention ist von der WKÖ in Form einer "EU-Communication" aufgespürt worden. Ihr Titel lautet "Vorstellungen der EU-Kommission zur Schaffung einer sichereren Informationsgesellschaft durch Verbesserung der Sicherheit von Informationsinfrastrukturen und Bekämpfung der Computerkriminalität".
Der Entwurf auf der WKÖ-SiteBeirat im Bundeskanzleramt
Die "Cybercrime"-Konvention ist mit ihrer Publikation auf der WKÖ-Site nahezu gleichzeitig mit den Abhörstandards des European Telecom Standards Institute in Österreich aufgetaucht [ETSI ES 201.671].
Dieser Standard ist im Entwurf einer Überwachungsverordnung [Handyüberwachung] enthalten, der zuletzt gestern durch die harsche Kritik des grünen Abgeordneten Peter Pilz für Aufsehen sorgte.
Der Beirat für Internet und Neue Medien im Bundeskanzleramt wiederum hat wenigstens im Netz noch nicht zur Kenntnis genommen, dass die zugehörige EU-Communication auf dem Server der Wirtschaftskammer bereits in Deutsch vorliegt.
Die Tagesordnung der Sitzung am 19. Februar 2001 im Bundeskanzleramt, auf der ein Vortrag zum Cybercrime-Abkommen steht, verweist nur auf das englische Original des Europarats.
Scharfe Kritik an der in Begutachtung stehenden "Überwachungsverordnung zum Telekommunikationsgesetz" übte gestern der grüne Abgeordnete Peter Pilz bei einer Pressekonferenz. Die vom Verkehrsministerium vorbereitete Verordnung solle ab 1. Juli die flächendeckende Festnetz- und Handy-Überwachung ermöglichen. Sie lasse aber "mit großen Lücken und Schwachstellen den Überwachern zahlreiche Möglichkeiten", die Pilz einen "neuen Überwachungsstaat" befürchten lassen.
Verordnung ermöglicht "neuen Überwachungsstaat"Das Ministerium für Justiz wiederum, das in den Verhandlungen des Abkommens seit 1997 mitwirkt,
hat nichts zum Thema "Cybercrime" im WWW.US-Wirtschaftskammer dagegen
Im Dezember hatte sich die Wirtschaftskammer der USA strikt dagegen ausgesprochen, das fragliche Abkommen zu unterzeichnen.
Über die G7-Staaten [siehe Links ganz unten] sind die USA und Japan seit 1997 maßgeblich am Zustandekommen der Cybercrime-Konvention beteiligt.
Hauptkritikpunkt war noch mehr Rechtsunsicherheit im Netz durch unklare Bestimmungen in mehr oder weniger allen Hauptgebieten.
Das Abkommen und die Kritik
