31.01.2001

FUZO FAQ

Bildquelle: PhotoDisc

Welche Vertragsklauseln wann im Netz gelten

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Online-Händlern sorgen immer wieder für Konfliktstoff beim Business-to-Consumer-E-Commerce.

Grundsätzlich werden allgemeine Geschäftsbedingungen [AGB] erst dann Teil eines Vertrages, wenn der Kunde klar erkennen kann, dass der Online-Anbieter nur zu seinen AGB abschließen möchte.

Abgesehen davon muss der Besteller die Möglichkeit haben, vor Vertragsabschluss die AGB lesen zu können.

Dazu müssen die AGB auf der Site des Anbieters einerseits leicht auffindbar sein [versteckte AGB werden nicht Vertragsbestandteil], andererseits müssen sie auch in einer für den Kunden verständlichen Sprache abgefasst sein.

Gefährliche AGB-Bestimmungen

Bedenkliche Klauseln können - selbst bei wirksamer Vereinbarung von allgemeinen Geschäfsbedingungen - ungültig sein:

So sind Vertragsbestimmungen in AGB, die einen Vertragspartner [unter Berücksichtigung aller Umstände] gröblich benachteiligen, nichtig - ebenso wie ungewöhnliche und für den Vertragspartner nachteilige AGB-Bestimmungen, mit denen er nicht rechnen musste. Böse Überraschungen für den Vertragspartner sollen damit ausgeschlossen werden.

Weiters erfolgt bei zweifelhaften oder mehrdeutigen Bestimmungen in AGB eine Auslegung zu Ungunsten des Unternehmers, der die AGB verwendet [Unklarheitenregel] hat.