Wie aus Betrug "Online-Kriminalität" wird
Nachdem die Medien den beiden zweifach adoptierten US-Säuglingen den griffigen Namen "Internet-Zwillinge" verpasst hatten, weil "Telefon-Zwillinge" oder "Banküberweisungs-Zwillinge" zwar genauso stimmig, aber längst nicht so griffig klingt, wird jetzt aus einfachem Betrug "Internet-Kriminalität".
Die britische Regierung will als Konsequenz aus der Affäre Sites mit nicht staatlich genehmigten Adoptionsangeboten schließen und dabei die Provider in die Verantwortung nehmen - Telefongesellschaften und Banken bleiben allerdings verschont.
Vergangene Woche hatte der Fall einer US-Bürgerin Aufsehen erregt, die ihre Zwillingsmädchen per Internet meistbietend versteigert hatte: zunächst an ein US-Ehepaar und dann an Adoptionswillige in Großbritannien. Inzwischen befinden sich die sechs Monate alten Mädchen in der Obhut des britischen Jugendamtes. Dort sollen sie so lange bleiben, bis ein Gericht über ihre Zukunft entschieden hat.
Neue "Cybercrime"-Pläne im EuroparatKeine inhaltliche Verantwortung
Wie eine Sprecherin des Londoner Gesundheitsministeriums am Montag mitteilte, forderte Gesundheitsminister John Hutton die britische Vereinigung der Internet-Anbieter, ISPA, auf, nur staatlich anerkannten Adoptionsagenturen oder den Jugendämtern im Internet ein Forum zu geben.
Jede andere Institution oder Privatperson mache sich mit Adoptionsangeboten im Internet strafbar, warnte Hutton demnach in dem Schreiben.
Die ISPA wies die Durchführung des Verbotes im Netz durch ihre Mitglieder allerdings von sich und argumentiert dabei mit der Rolle der Provider als technische Dienstleister, die nicht inhaltlich verantwortlich zu machen seien - das wird auch von der EU-Richtlinie zum E-Commerce so definiert.
Die von den Providern geforderten Hilfssheriff-Dienste erscheinen in diesem Fall besonders absurd, da sowohl in den USA als auch in Großbritannien die kommerzielle Vermittlung von Adoptionen verboten ist.
