US-Gericht soll Yahoo beschützen
Yahoo hat das US-Bezirksgericht in San Jose [Kalifornien] angerufen, um juristisch zu klären, ob das Urteil eines Pariser Gerichts vom November für ein amerikanisches Unternehmen Gültigkeit hat.
Diesem zufolge soll Yahoo eine Seite, auf der Nazi-Utensilien angeboten werden, innerhalb von drei Monaten für französische Surfer blockieren.
Yahoo soll für jeden Tag, den die Seite über diese Frist hinaus französischen Internet-Nutzern zugänglich bleibt, 100.000 Franc [rund 15.000 Euro] Strafe zahlen. Auf der Seite können Interessierte unter anderem Nachbildungen der in KZ-Lagern eingesetzten Giftgasbehälter mit dem Aufdruck Zyklon B oder Nazi-Memorabilien wie Uniformen und Abzeichen kaufen.

Zahlungsunwillig
Yahoo will mit seinem Gesuch vor dem kalifornischen Gericht klären, ob das Urteil der französischen Rechtsprechung überhaupt für ein amerikanisches Unternehmen rechtsverbindlich ist. Damit möchte das Unternehmen die drohende Geldstrafe umgehen.
Dazu Yahoo-Anwalt Greg Wrenn: "Das französische Gericht hat keine Befugnis, über den Inhalt einer amerikanischen Website zu entscheiden."
Wrenn betonte zudem, dass es für Yahoo technisch unmöglich sei, eine Nutzergruppe nach ihrer Nationalität auszusondern beziehungsweise festzustellen, von welchem Land aus die Besucher auf ihre Webseite gelangen.
Daher könne das Unternehmen die geforderte Blockade der Nazi-Seite für französische Bürger nicht umsetzen. Es bleibt abzuwarten, ob er mit seinen Argumenten Recht behält.