31.10.2000

JET2STREIT

Bildquelle: ORF ON

max.mobil bringt Klage gegen TA ein

Kurz vor dem Börsengang der Telekom Austria bahnt sich neuer Ärger für das Unternehmen an: Zu den Klagen der Provider über die "ADSL-Verweigerung" der TA und den Beschwerden der alternativen Festnetzbetreiber wegen des Zugangs zur "letzten Meile" kommt jetzt auch noch eine Klage wegen der TA-Gebühren zu den Mobilnetzen seiner Konkurrenten.

Der Mobilfunkbetreiber max.mobil reicht bei der Telekom-Regulierungsbehörde Telekom Control wegen "diskriminierender Endkundentarife" Klage gegen die Telekom Austria [TA] ein.

"Die Kunden der TA zahlen für Gespräche in unser Mobilfunknetz mehr als für Gespräche in das Netz der eigenen Mobilfunktochter Mobilkom Austria", kommentierte eine Pressesprecherin von max.mobil.

Payback-Time

Die regulatorisch erzwungene Senkung dieser Zusammenschaltungsentgelte für max.mobil verpflichtet die TA laut max.mobil, den daraus gewonnenen Vorteil an seine Kunden binnen eines Monats weiterzugeben.

Dieser Verpflichtung sei die TA im September 2000 nicht nachgekommen, woraus sich für diesen Monat Rückzahlungsbeträge für Gespräche vom Festnetz der TA in das Mobilfunknetz von max.mobil von 15 bis 20 Millionen ATS ergeben, rechnet max.mobil vor.

max.mobil fordert in seiner aktuellen Beschwerde bei der Telekom Control sowohl die Rückzahlung der 15 Millionen ATS an die TA-Kunden als auch von der Telekom Control das Einleiten eines Missbrauchsverfahrens gegen die Mobilkom.

Unpassender Zeitpunkt

Die Klage von max.mobil könnte für die TA zu keinem ungünstigeren Zeitpunkt kommen: Der ohnehin mit strukturellen Zweifeln behaftete Börsengang, für den Donnerstag die Zeichnungsfrist beginnt, wird jetzt von schwer wiegenden Auseinandersetzungen um fast alle Kerngeschäfte der TA begleitet.

Der alternative Festnetz- und Mobilfunkbetreiber tele.ring hat vor rund fünf Wochen bei der Telekom Control einen Antrag auf Streitschlichtung eingebracht, und zwar wegen "mangelnder Bereitschaft der TA", den Zugang zur so genannten "last mile" [also die Entbündelung der Teilnehmeranschlussleitung] in fairem Ausmaß zu gewähren, .

Gleichzeitig hat der Provider Inode vor dem Handelsgericht Wien gegen TA im Streit um den Zugang zu ADSL Recht bekommen. Demnach muss die TA an Inode Schadenersatz zahlen, wenn das Urteil rechtskräftig wird.

In der Folge könnten auch die anderen Provider, die ADSL anbieten wollten, Schadenersatz erstreiten.