MP3 von deutscher Regierung geehrt
Der Deutsche Zukunftspreis 2000 geht an die Erfinder des Datenformats MP3.
Bundespräsident Johannes Rau überreichte die mit einer halben Million Mark dotierte Auszeichnung am Donnerstagabend auf der Expo in Hannover an Professor Karlheinz Brandenburg.
Mit ihm wurden Bernhard Grill und Harald Popp geehrt. MP3 hatte vom Fraunhofer- Institut für integrierte Schaltungen im fränkischen Erlangen aus seinen Siegeszug um die Welt angetreten.

Bei der Übergabe der Auszeichnung im deutschen Pavillon würdigte Rau die Arbeit des Forscherteams.
Eine Jury aus Vertretern von Wissenschaft und Wirtschaft hatte zur Endausscheidung vier Kandidaten aus den Vorschlägen gewählt, die von deutschen Spitzeneinrichtungen aus Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft eingereicht worden waren.
MP3.com auf der Gewinnerseite
MP3.com hat sich im Urheberrechtsstreit mit dem Verband der
amerikanischen Musikverleger [National Music Publishers Association]
vor kurzem auf einen Kompromiss geeinigt. In den kommenden drei
Jahren will das Unternehmen jeweils bis zu zehn Mio. USD [11,73 Mio.
Euro|161 Mio. ATS] Lizenzgebühren für mehr als eine Million Songs
bezahlen, die Musikfans über den MyMP3.com-Internet-Dienst online
von jedem Ort abhören können [die FutureZone berichtete].

MP3.com hatte zuvor bereits einen Vergleich mit vier der fünf großen Musikfirmen geschlossen, die das Internet-Unternehmen verklagt hatten. Die Vergleiche mit der amerikanischen Warner Music Group [Time Warner], BMG Entertainment [Bertelsmann], der japanischen Sony Music und der britischen EMI sollen MP3.com nach unbestätigten Branchenberichten pro Firma 20 Millionen Dollar kosten.
Noch offen ist der Rechtsstreit mit der Universal Music Group, der weltgrößten Musikfirma. MP3.com muss dem Tochterunternehmen des kanadischen Unterhaltungs- und Getränkekonzerns Seagram möglicherweise bis zu 250 Millionen Dollar Entschädigung zahlen, nachdem ein US-Bezirksrichter im September in New York entschieden hatte, dass MP3.com "vorsätzlich" Urheberrechte verletzt hat.
Auslöser der Auseinandersetzung war die von MP3.com geschaffene Möglichkeit, so genannte "Online-Jukeboxen" anzulegen. Damit wurde ein Kunde in die Lage versetzt, Stücke seiner CDs oder bei MP3.com erworbene Songs automatisch seiner persönlichen, per Passwort geschützten Online-Jukebox hinzuzufügen und so die Titel per Computer zu hören.