31.07.2000

KOMMUNIKATION

Bildquelle: Photodisc

Eine neue Medienbehörde für AT

Das Kompetenz-Spektrum der geplanten Medienbehörde "Kommunikationskommission Austria" soll von der Frequenzvergabe und -verwaltung für Fernseh-, Radio- und Telekommunikationsanbieter über Marktregulierung bis hin zur Inhaltskontrolle von Privaten und ORF reichen.

Dies geht aus einer der APA vorliegenden Punktation zum Erstentwurf des entsprechenden Gesetzes hervor, für das noch im Herbst die Begutachtungsphase und der Parlamentsbeschluss geplant sind.

Die Behörde soll demnach in drei Kommissionen aufgeteilt werden.

Medienkommission für Rundfunkähnliches

Die mit fünf Mitgliedern besetzte Medienkommission soll sich mit Hörfunk- und Fernsehangelegenheiten beschäftigen und für das Regionalradiogesetz (in Zukunft Privatrundfunkgesetz), das Kabel- und Satellitenrundfunkgesetz sowie rundfunkähnliche Dienste und Missbrauchsaufsicht zuständig sein.

Aufsichtskommission für Inhaltskontrolle

Die mit drei Mitgliedern besetzte Aufsichtskommission soll sich mit der Inhaltskontrolle für privaten Rundfunk und ORF beschäftigen.

Sie soll in Zukunft die Aufgaben der Kommission zur Wahrung des Rundfunkgesetzes, des Regionalradiogesetzes und des Kabel- und Satellitenrundfunkgesetzes übernehmen.

An den inhaltlichen Aufgaben ändere sich nichts, Ziel sei eine schlankere und effizientere Kontrolleinrichtung, heißt es in dem Papier.

Infrastrukturkommission für Telekom

Die Infrastrukturkommission schließlich regelt Telekommunikationsangelegenheiten und soll ebenfalls drei Mitglieder haben.

"Verstärkte Kommission"

Für Konvergenzfragen bilden Medien- und Infrastrukturkommission eine "verstärkte Kommission", die sich unter anderem mit der Frequenzplanung für den Rundfunk, Fragen der Medienkonzentration und Marktmissbrauchsaufsicht auseinander setzt sowie für Anträge ans Kartellgericht zuständig ist.

Bundeskanzler wählt Mitglieder

Die Mitglieder der KommAustria sollen vom Bundeskanzler auf zehn Jahre bestellt werden, wobei eine Wiederwahl möglich ist.

Bei Nachbesetzungen hat die Behörde ein Recht auf Stellungnahme. Jeweils ein Mitglied pro Kommission ist hauptberuflich tätig, ebenso wie der Präsident, der sein Amt unbefristet ausübt.