18.07.2000

VORLÄUFIG

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Erste Niederlage für Libro

Im Streit um die Buchpreisbindung hat das Berliner Landgericht am Dienstag über die Zulässigkeit einer Liefersperre gegen die österreichische Handelskette Libro verhandelt.

Mit einer Einstweiligen Verfügung wollte Libro den Verlag verpflichten, die Lieferung von Büchern an ihre 19 deutschen Filialen wieder aufzunehmen.

Eine derartige Einstweilige Verfügung hat das Berliner Landgericht allerdings nicht erlassen. Aufbau muss die mit Billigangeboten im Internet werbende Kette vorläufig nicht beliefern.

Verleger Bernd F. Lunkewitz sagte am Rande der Verhandlung, sollte das Gericht die Liefersperre aufheben, sei die Buchpreisbindung in Deutschland auf lange Sicht nicht zu halten.

Eine Vertreterin von Libro wies den Vorwurf zurück, das Unternehmen wolle mit seinen Geschäftspraktiken die Preisbindung unterlaufen. Libro beruft sich auf einen Beschluss der EU-Kommission, wonach der grenzüberschreitende Buchhandel im Internet nicht der Preisbindung unterliegt.

Noch kein Urteil

Libro-Sprecher Heinz Lederer betonte, dass das Gericht lediglich die Dringlichkeit einer Einstweiligen Verfügung abgewiesen habe, die Zulässigkeit des Lieferstopps müsse in einem eigenen Verfahren ausjudiziert werden. Libro-Sprecherin Claudia Conrad sagte in Berlin, das Unternehmen reagiere mit "großer Gelassenheit" auf die Berliner Entscheidung.

Weitere Einstweilige Verfügungen beantragt

Nach Angaben Conrads hat Libro gegen 16 deutsche und Schweizer Verlage und Auslieferer rund 70 Anträge vor verschiedenen Landgerichten gestellt,

wobei bereits zwei Verfügungen zu Gunsten des Konzerns ergingen.

Parallel zu den Anträgen laufe eine Beschwerde bei der EU-Wettbewerbsbehörde wegen angeblicher Kartellabsprachen der Verlage. Libro sehe sich einem "konzertierten Lieferungsboykott" ausgesetzt.