Datenhandel "nicht kontrollierbar"

Datenschutz
24.10.2008

SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier fordert einen Stopp der Vorratsdatenspeicherung.

In einer "persönlichen Zwischenbilanz nach zwölfeinhalb Jahren im Nationalrat" hat Maier am Freitag bei einer Pressekonferenz in Salzburg vor den Gefahren des Datenmissbrauchs gewarnt.

Im öffentlichen und schulischen Bereich gebe es zu wenig Information und Aufklärung, nur drei Prozent der Menschen in Europa hätten ein "Datenschutzbewusstsein". Der Nationalratsabgeordnete forderte Haftungsregeln und eine Verschärfung des österreichischen Datenschutzgesetzes.

"Eklatante Sicherheitslücken"

Nicht der Staat und nicht die Polizei, sondern die privaten Unternehmen seien die größten Datensammler in Österreich und Europa. Skandale wie zum Beispiel bei der Deutschen Telekom hätten die eklatanten IT-Sicherheitslücken aufgezeigt, sagte der stellvertretende Vorsitzende des Datenschutzrates.

"Der internationale Datenhandel ist derzeit nicht kontrollierbar. Wir brauchen deshalb auf nationaler und europäischer Ebene einen Stopp der Vorratsdatenspeicherung und in Österreich eine grundlegende Reform des Datenschutzgesetzes."

In Österreich liegt die Umsetzung der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung derzeit auf Eis. Seit September 2007 müssten die Telefondaten aller Bürger auf Verdacht archiviert werden, ab März 2009 auch Internet und E-Mail. Die EG-Richtlinie, die als Mittel zur Terrorbekämpfung eingesetzt werden soll, sieht eine Speicherdauer zwischen sechs und 24 Monaten vor. Vor kurzem erging wegen der Nichtumsetzung der Richtlinie ein zweites Mahnschreiben der EU-Kommission an Österreich.

"Enormer Betrag"

Die Frage stelle sich, welche personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken überhaupt verwendet werden dürfen. Schon allein bei einem Möbelkauf unterschreibe der Konsument einen Kaufvertrag, auf dessen Rückseite unter "allgemeinen Geschäftsbedingungen" ein verklausulierter, kleingedruckter Satz das Einverständnis abverlange, dass die angegebenen Daten verwendet werden dürfen.

"So ein Datensatz kostet 30 bis 50 Cent. In Summe macht dieser Handel in Österreich einen enormen Betrag aus", so Maier. Oft würden auch Minderjährige im Internet bedenkenlos Daten bekanntgeben. Für die Verwendung personenbezogener Daten müsse eine ausdrückliche Zustimmung von den Konsumenten vorliegen, bei Kindern die der Eltern.

Kennzeichnungspflicht

Der Konsumentenschützer pochte auf eine verbindliche Datenkennzeichnungspflicht, um eine Transparenz über Herkunft und Weiterverarbeitung von Daten zu erhalten. Mögliche Alternativen seien "digitale Marker" für die Rückverfolgung von Daten. Unternehmen, die bei der Verarbeitung ihrer Kundendaten fahrlässig oder rechtswidrig vorgehen, sollen nach dem Zivilrecht zu Schadenersatz verpflichtet werden, schlug Maier vor.

Kaum Anzeigen

Der SPÖ-Abgeordnete zeigte sich verwundert darüber, dass in Österreich bisher kaum Datendiebstähle bzw. -missbräuche angezeigt wurden, obwohl es große Datenhändler gebe. Im vergangenen Jahr seien 4.086 Strafdelikte mittels IT-Medium begangen worden, "eingebracht wurden nur 15 Strafanzeigen nach dem Paragraf 51 des Datenschutzgesetzes. Von 2005 bis 2007 gab es keine strafrechtliche Verurteilung."

"Zeichen auf Sturm"

Wegen Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses [Paragraf 119 StGB] habe es von 2004 bis 2007 in der Justiz 54 Anlassfälle, acht Anklagen, aber nur eine Verurteilung gegeben. "Viele Betroffene denken leider nicht an eine Strafanzeige. Das Thema Datenschutz muss in der Gesellschaft mehr diskutiert werden. Im öffentlichen Bereich stehen die Zeichen auf Sturm."

Zum Thema:

(APA)