Musikindustrie regelt Streaming-Tantiemen
Vorschlag für Richtergremium
Verschiedene Interessenvertretungen der US-Musikindustrie haben sich am Dienstag mit Vertretern der Musikautoren über die Beteiligung Letzterer an den Einnahmen aus Online-Musikstreaming-Diensten und zeitlich limitierten DRM-Downloads geeinigt.
Der Vorschlag muss noch am 2. Oktober von einem Richtergremium [Copyright Royalty Judges] abgesegnet werden. Die Regelung erstreckt sich nicht auf "permanente" Musikdownloads.
Wie der Industrieverband Digital Media Association [DiMA] auf seiner Website bekanntgab, sollen Anbieter von Musikstreaming-Diensten automatisch 10,5 Prozent ihres Umsatzes nach Abzug anderer Tantiemen abführen. Für Promotion-Zwecke soll es auch Ausnahmen geben, die tantiemenfreies Streaming erlauben.
An dem Kompromiss waren die Medienindustrieverbände National Music Publishers' Association [NMPA], Recording Industry Association of America [RIAA] auf der einen sowie die Nashville Songwriters Association International und die Songwriters Guild of America auf der anderen Seite beteiligt.
(Reuters | futurezone)
