VDS: Verfassungsgericht denkt weiter nach

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04.09.2008

Einstweilige Anordnung verlängert

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat seine einstweilige Anordnung bezüglich der Verwendung von Informationen aus der Vorratsspeicherung von Telefonieverbindungs- und Handystandortdaten [VDS] am Donnerstag um sechs Monate bzw. bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung [AK Vorrat] verlängert. Demnach dürfen die deutschen Behörden vorerst die Daten aus der VDS weiterhin nutzen, wenn auch unter Auflagen.

Das teilte der Berliner Anwalt Meinhard Starostik, der im Namen von über 34.000 Bundesbürgern die Verfassungsbeschwerde des AK Vorrat beim deutschen Höchstgericht eingereicht hatte, am Donnerstag mit. Die Berliner "tageszeitung" veröffentlichte Starosiks Schreiben, das auch die Mitteilung des Gerichts beinhaltet, in einem ihrer Weblogs.

Das Bundesverfassungsgericht hat den deutschen Behörden zwar die Verwendung der Daten aus der VDS erlaubt, ihnen allerdings die Auflage gemacht, diese nur zur Verfolgung schwerer Straftaten zu verwenden. Wie Starostik schreibt, wird die Bundesregierung dem Gericht bis 1. März 2009 mitteilen müssen, welche praktischen Auswirkungen die VDS und die einstweilige Anordnung des Gerichts vom August 2008 bis zum Jänner 2009 hatten.

Starostik wies nochmals darauf hin, dass die Bundesregierung plant, zum Jänner 2009 auch die Internet-Verbindungsdaten sowie die Sende- und Abrufdaten aller E-Mails aller deutschen Nutzer zu speichern.