Siemens-Betriebsrat berät über Sozialplan

Stellenabbau
25.08.2008

Zweitägige Beratungen ab Dienstag

Der Siemens-Gesamtbetriebsrat kommt an diesem Dienstag wegen des geplanten massiven Stellenabbaus zu Beratungen über Sozialplan und Interessenausgleich zusammen. Bei der auf zwei Tage angesetzten Sitzung wollen die Arbeitnehmervertreter endgültig über das Maßnahmenpaket entscheiden, mit dem der Stellenabbau abgefedert werden soll.

100 Stellenstreichungen in Österreich

Siemens will weltweit fast 17.000 Arbeitsplätze streichen, davon 5.250 in Deutschland und rund 100 in Österreich.

Zuletzt waren bereits Eckpunkte einer Einigung zwischen dem Elektrokonzern und den Arbeitnehmervertretern bekanntgeworden. Nach Angaben aus Verhandlungskreisen gilt als sicher, dass Siemens für bis zu zwei Jahre eine Transfergesellschaft einrichtet. Zudem sollen umfangreiche Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen vereinbart worden sein.

Betriebsbedingte Kündigungen seien weiterhin "mehr als unwahrscheinlich", hatte es geheißen.

Zu dem Maßnahmenpaket gehören nach Angaben aus den Verhandlungskreisen auch Altersteilzeitmodelle, konzerninterne Bewerbungen und Aufhebungsverträge. Der Vorsitzende des Siemens-Gesamtbetriebsrates, Ralf Heckmann, hatte die Einigung bereits begrüßt. Zwar sei ein Arbeitsplatzabbau immer schmerzlich, sagte Heckmann. Er sprach jedoch in einem Interview von einer guten Lösung und einem sozialverträglichen Paket, das Siemens nach seiner Einschätzung eine dreistellige Millionensumme kosten könnte.

Mit Informationen über das Ergebnis der Sitzung wird an diesem Mittwoch gerechnet, eine Zustimmung des Gesamtbetriebsrates gilt dabei als wahrscheinlich. Die Kosten für die Maßnahmen will Siemens möglichst noch im laufenden Geschäftsjahr 2007/08 [30. September] verbuchen. Bei grünem Licht des Gesamtbetriebsrates für Sozialplan und Interessenausgleich wäre auch der grobe Kostenrahmen abgesteckt, hieß es in Unternehmenskreisen. Die genaue Höhe der Kosten stehe allerdings erst fest, wenn klar sei, für welche Angebote sich die betroffenen Arbeitnehmer entscheiden, also wie viele beispielsweise in Altersteilzeit wechseln und wer Abfindungen in Anspruch nimmt.

(APA | dpa)