Neue Internet-Regeln für ARD und ZDF

deutschland
12.06.2008

Die deutschen Ministerpräsidenten haben sich auf neue Regeln für die Internet-Auftritte der öffentlich-rechtlichen Sender verständigt. ARD, ZDF und Verleger sollten diese "mit zusammengebissenen Zähnen" akzeptieren, so Hessens Ministerpräsident Roland Koch [CDU].

Die Ministerpräsidenten der deutschen Bundesländer verhandelten am Donnerstag in Berlin unter anderem über den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. In diesem Vertrag soll festgelegt werden, welche Angebote die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland künftig im Internet anbieten dürfen.

Koch, der gemeinsam mit dem Regierenden Bürgermeister Berlins, Klaus Wowereit [SPD], vor die Presse trat, bezeichnete den Vertrag als "Neufassung des Grundgesetzes der öffentlich-rechtlichen Medien", dessen Tragweite nur mit der Einführung des privaten Rundfunks in Deutschland in den 1980er Jahren vergleichbar sei.

Umfangreicher Negativkatalog

Die deutschen Ministerpräsidenten gehen nun mit einem einstimmig verabschiedeten Entwurf nach Brüssel, in dem geregelt ist, wie die Öffentlich-Rechtlichen mit Online-Videos und Textnachrichten umgehen sollen. Außerdem gibt es einen umfangreichen Negativkatalog, in dem festgelegt ist, was ARD und ZDF nicht im Netz veranstalten dürfen, beispielsweise Beratungsdienste, Kontaktbörsen und Freizeittipps.

Da nicht abzusehen sei, wie sich die digitalen Medien in Zukunft entwickeln würden, gebe es keine finanzielle Deckelung für die Weiterentwicklung der Internet-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender, so Koch. Diese sei von den Intendanten der Sender selbst ins Spiel gebracht, später aber wieder zurückgezogen worden. "Dieser Aufwand muss aber in die KEF-Systematik integriert werden", so Koch. Die KEF ist eine unabhängige Kommission, die den Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland festlegt.

Sendungsbezogenheit

Die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland sollen im Internet "sendungsbezogen" berichten, das Angebot im Netz soll an die Angebote im Rundfunk gekoppelt sein. Dabei, so Koch, sei aber durchaus erlaubt, zu Themen, die in Informationssendungen verhandelt würden, ergänzendes Material zu veröffentlichen, etwa Reden und Protokolle von Parlamentssitzungen. Es sei "unstreitig", so Koch, dass die Sender Bildungs- und Informationsmedien im Internet anbieten dürften.

Verzichten sollen die öffentlich-rechtlichen Netzportale auf "presseähnliche Angebote", die so aufbereitet sind wie "ein journalistisches Angebot, das Zeitungen und Zeitschriften entspricht". So lautet die Formulierung, auf die sich die Ministerpräsidenten geeinigt haben.

Einschränkungen für Online-Videos

Online-Videos von wichtigen Sportereignissen wie Fußball-Weltmeisterschaften, Fußball-EMs, Olympischen Spielen und - neu - auch der Fußball-Bundesliga müssen mindestens 24 Stunden lang frei abrufbar im Netz verfügbar gemacht werden. Das, so Koch, sei eine Fortführung einer alten Regelung für Schichtarbeiter. Diese großen Sportereignisse und Unterhaltungssendungen sollen aber auch nur maximal sieben Tage lang "on Demand" im Netz als Videos verfügbar sein dürfen.

Für Informations- und Bildungssendungen gelten diese Beschränkungen nicht. Es bestehe auch die Möglichkeit, die Fristen verlängern zu lassen, wenn ein Angebot den Dreistufentest bestehe, in dem abgeklärt wird, inwieweit es in den Wettbewerb eingreife und mit den Statuten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vereinbar ist.

Verhandlungspunkt Unterhaltung

Verhandlungsbedarf orteten Koch und Wowereit noch bei den Unterhaltungsangeboten. Diese gehörten einerseits zum Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen, andererseits kollidierten sie recht schnell mit den Angeboten der privaten Medien.

Koch wies auch darauf hin, dass sich der Konfliktbereich von den Streitigkeiten zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunksendern hin zu einem Kampf zwischen öffentlich-rechtlichen Sendern und Zeitungsverlegern verschoben habe.

Auch in Österreich haben die im VÖZ organisierten Zeitungsverleger bei der EU-Kommission eine Beschwerde gegen das Internet-Angebot des ORF angestrengt.

Abschluss im Oktober 2008

Die mit den Verhandlungen mit der EU betrauten Bundesländer Rheinland-Pfalz, Bayern, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen würden nun auf Grundlage des Entwurfs im Sommer in die Konsultationen mit der EU-Kommission gehen.

Im kommenden September gebe es dann Besprechungen mit Vertretern der öffentlich-rechtlichen und privaten Medien. Im Oktober soll der Vertrag bei einem Treffen der Ministerpräsidenten in Dresden unter Dach und Fach gebracht werden.

Wowereit und Koch beschworen abschließend die Kompromissbereitschaft der Kontrahenten, die einander in den vergangenen Wochen in der deutschen Öffentlichkeit heftig attackiert hatten. "Wir wollen nicht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein altes Medium wird", so Koch. "Wir wollen auch Verfahren in Brüssel und beim Bundesverfassungsgericht vermeiden." Am Ende müsse man so weit kommen, dass jeder mit dem Kompromiss leben könne, wenn auch "mit zusammengebissenen Zähnen", sagte Koch.

Auf dem Chaos Communication Camp, das im vergangenen August in Finowfurt bei Berlin stattfand, referierte ARD-Generalsekretärin Verena Wiedemann über freies Fernsehen im Netz. ORF.at sprach mit Wiedemann über Konkurrenzdruck und Vertriebskonzepte.

Verleger sehen Verhandlungsbedarf

"Wir erwarten ein Machtwort aus Brüssel", sagte Anja Pasquai, Sprecherin des Bundesverbands deutscher Zeitungsverleger, auf Anfrage von ORF.at. "Niemand bestreitet die Existenzberechtigung von ARD und ZDF. Es geht aber auch nicht, dass sich die Sender die Höhe ihrer Gebühren quasi selbst festlegen. Das ist beihilfeverdächtig."

Die öffentlich-rechtlichen Sender hätten im Rundfunkbereich ein Qualitätsbewusstsein entwickelt, das im Vergleich zu den privaten Rundfunkanbietern auch berechtigt sei. Das würden sie jetzt aber ins Internet übertragen wollen, wo es aber schon die Zeitungen gebe. "Publizistische Vielfalt gibt es im Internet auch ohne die Öffentlich-Rechtlichen. Was sie im Internet machen, sollte bildbezogen, nicht textbezogen sein", so Pasquai.

Zeitschriftenverleger zufrieden

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger [VDZ] interpretiert den Passus zu den Text- und Bildangeboten der öffentlich-rechtlichen Internetauftritte dahingehend, dass es den Sendern in Zukunft weitestgehend untersagt sein sollte, solche anzubieten. Sollten die öffentlich-rechtlichen Anbieter anderer Meinung sein, seien "Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert".

Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien [VPRT], die Vertretung der privaten Rundfunksender in Deutschland, begrüßt die weitere Konsultation mit Brüssel und die Planbarkeit des Verfahrens. Man werde sich zum Vorteil seiner Mitglieder in die weiteren Verhandlungen einzubringen wissen, so der Verband in einer Aussendung vom Donnerstag. Die "Ermächtigungen" der öffentlich-rechtlichen Sender seien "nach wie vor zu weit gefasst", so der Verband.

ARD: Kein Widerspruch

Das öffentlich-rechtliche Nachrichtenportal tagesschau.de zitierte den ARD-Vorsitzenden Fritz Raff, er habe Koch so verstanden, dass die bisherigen Online-Angebote der ARD nicht im Widerspruch zu den im Entwurf gefassten Regeln stünden.