10.11.2005

DIGITAL RIGHTS

Initiative zum Schutz der Privatkopie

Das Thema Kopieren von Musik wird meist nur im Zusammenhang mit Klagen oder neuen Kopierschutztechniken der Film- und Musikindustrie genannt, die Rechte der Konsumenten gehen dabei oft unter.

Der Dachverband der europäischen Verbraucherschutzzentralen (BEUC) will das nun nicht länger hinnehmen und hat die Online-Initiative "Consumers Digital Rights" gestartet.

Kein Spionieren und kein Kriminalisieren

In sechs Punkten fasst der Verband seine Forderungen zusammen. Neben dem grundsätzlichen Recht auf Auswahl, Wissen und kulturelle Vielfalt, zählen dazu das Recht auf Technologie-Neutralität und das Recht, von technologischen Entwicklungen zu profitieren, statt die Verbraucherrechte durch Technik weiter einzuschränken.

Auch das Recht auf Kompatibilität - jeder gekaufte Song muss sich auch auf jedem Musik-Player bzw. Computer abspielen lassen - und der Schutz der Privatsphäre - Kopierschutztechniken sollen keine Daten auf dem eigenen Rechner sammeln und weiterleiten dürfen - wird eingefordert.

Zuletzt wehren sich die Konsumentenschützer gegen die Pauschalkriminalisierung von Musikhörern.

Privatkopie: Dürfen Ja, können Nein

Konsumenten und -schützer bemängeln schon lange, dass man richtiggehend ins Kriminal gedrängt werde, wenn man versuche, von legal erworbenen, kopiergeschützten CDs eine Privatkopie zu erstellen.

Denn mit der Urheberrechtsnovelle 2003 wurde das Recht auf eine Privatkopie zwar bestärkt, doch gleichzeitig das Überwinden von Kopierschutzmaßnahmen verboten.

Ein Absurdum, das auch mit der Evaluierung des Urheberrechts nicht beseitigt wurde.