09.09.2005

Hutchison wehrt sich gegen Mastensteuer

Diese Beschwerde werde voraussichtlich zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich führen, meinte Hutchison Austria-Chef Berthold Thoma am Freitag in einer Pressemitteilung. Parallel werden man vor dem österreichischen Verfassungsgerichtshof [VfGH] eine Klage einbringen.

Der Europäische Gerichtshof [EuGH] führte in seinem am Donnerstag ergangenen Urteil zur belgischen Handymasten-Steuer aus, dass Wettbewerbsverzerrungen im Sinne einer Benachteiligung von Betreibern gegen EU-Recht verstoße.

Hutchison habe seit "seit Monaten in Hintergrundgesprächen darauf aufmerksam gemacht, dass die niederösterreichischen Steuer uns als neuen Betreiber eklatant benachteiligt". Über das Vorliegen einer Wettbewerbsverzerrung muss laut EuGH das zuständige nationale Gericht entscheiden.

Thoma spricht von "Husch-Pfusch-Gesetz"

"Inhaltlich verstößt das niederösterreichsche 'Husch-Pfusch Gesetz' gleich gegen mehrere Verfassungsbestimmungen, wie den Gleichheitsgrundsatz oder die innerstaatliche Kompetenzverteilung", führte Thoma aus.

Mit dem EuGH-Urteil sei dazu auch noch ein Verstoß gegen das EU-Recht auf Grund einer Wettbewerbsverzerrung gekommen. "Damit hat der VfGH einen weiteren triftigen Grund, diese Steuer sofort aufzuheben", meint Thoma.