Microsoft klagt EU-Kommission
Der jahrelange Wettbewerbsstreit zwischen Microsoft und der EU-Kommission geht in die nächste juristische Runde.
Wie der US-Softwarekonzern am Mittwoch mitteilte, legte er bereits am 10. August und damit in der Sommerpause Berufung beim Europäischen Gerichtshof [EuGH] in Luxemburg gegen eine Verurteilung wegen Monopolmissbrauchs durch die EU-Kommission ein.
Brüssel hatte das Unternehmen im März 2004 zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 497 Millionen Euro verurteilt.
Reaktion auf Entscheidung vom Juni
Microsoft reagiert mit der Berufung auf eine Entscheidung der
Kommission von Juni, eine frühere Entscheidung gegen den
Softwarekonzern durchzusetzen.
EU schiebt Microsoft-Entscheidung aufFrüheres Verfahren läuft bereits
Vor dem EU-Gericht in Luxemburg läuft bereits ein Verfahren, in dem Microsoft gegen Auflagen der Kommission wegen Missbrauchs der starken Stellung des Betriebssystems Windows vorgeht.
Die EU-Kommission wirft Microsoft vor, seine dominierende Stellung auf dem Markt für Computer-Betriebssysteme auszunutzen, um Anbieter von Zusatzprogrammen abzudrängen. Konkret geht es um die feste Einbindung des Microsoft-Produktes Media Player in Windows-Versionen, was aus Sicht Brüssels andere Hersteller von Film- und Musikabspiel-Programmen benachteiligt.
Die EU-Wettbewerbshüter hatte Microsoft Anfang Juni ultimativ aufgefordert, Windows ohne festen Zugriff auf den Media Player anzubieten und Informationen zu Software-Schnittstellen von Windows offen zu legen, die konkurrierende Firmen zur Entwicklung anderer Medienprogramme brauchen. Microsoft sieht darin jedoch seine Urheberrechte verletzt.
Mit der beim zweithöchsten EU-Gericht eingereichten Klage wehrt sich Microsoft nun dagegen, dass es Programminformationen auch an Open-Source-Anbieter weitergeben soll. Das Unternehmen befürchtet, dass seine Programmcodes damit unbeschränkt veröffentlicht werden und Geschäftsgeheimnisse verloren gehen.
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