"EU wird Handymasten-Steuer kippen"
Infrastrukturminister Vizekanzler Hubert Gorbach [BZÖ] ist sich nach ersten Gesprächen mit EU- Informations- und Medienkommissarin Viviane Reding und der Generalanwaltschaft sicher: Das niederösterreichische Sendeanlagenabgabegesetz wird vor dem Europäischen Gerichtshof nicht standhalten.
Indem durch das niederösterreichische Sendeanlagenabgabegesetz die Ziele von Paragraf 1 TKG 2003 berührt würden und der Regelungsgegenstand Telekommunikation relativ dicht durch das Europarecht bestimmt werde, bestünden europarechtliche Implikationen.
Das Gemeinschaftsrecht sehe vor, dass bei der Vorschreibung von Nutzungsentgelten unter anderem "nicht diskriminierend" vorzugehen sei, betont Gorbach in einer Aussendung.

Widerspruch zum Gemeinschaftsrecht
"Indem das Sendeanlagenabgabegesetz bestimmte Sendeanlagen vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausnimmt, ist insoweit ein klarer Widerspruch zum Gemeinschaftsrecht gegeben."
Gorbach, der sich innerhalb der nächsten Wochen mit Kommissarin Reding in Brüssel treffen wird, "um diese Causa gründlich zu erörtern", ist zudem überzeugt, "dass die Kommission tätig werden und selbst an den EuGH herantreten wird".
Diese Vorgehensweise solle die Urteilsfindung erheblich beschleunigen. "Ich begrüße jeden Schritt, der geeignet ist, um den Wirtschafts- und Investitionsstandort Österreich zu schützen und den Kunden höhere Tarife und eine schlechtere Versorgung zu ersparen", so der Vizekanzler.