Elektroschrott-Richtlinie tritt in Kraft
Ab heute sollten ausgediente Elektrogeräte in allen EU-Ländern gratis bei Händlern [beim Kauf eines neuen Gerätes] oder an Sammelstellen abgegeben werden können.
Laut einer entsprechenden EU-Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten entsprechenden Sammelsysteme einrichten, damit alte Fernseher, Computer oder Kühlschränke nicht mehr auf Mülldeponien landen und Recycling gefördert wird.
Österreich hat die EU-Richtlinie in zwei nationalen Verordnungen umgesetzt. Eine der beiden trat bereits im Jänner in Kraft. Die Elektro-Altgeräte-Verordnung [EAG]-Verordnung gilt seit 30. April, Teile davon ab heute.
Ein Händler, egal welcher Branche, ist ab sofort verpflichtet, ein Gerät zurückzunehmen, wenn der Konsument ein gleichartiges Neugerät kauft, die Rückgabe gleichzeitig mit dem Kauf stattfindet und die Verkaufsfläche mindestens 150 m2 beträgt.
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Die EU-Kommission rechnet, dass sich Elektrogeräte dadurch verteuern werden. Insgesamt schätzt die Kommission die Kosten für den Aufbau von entsprechenden Sammel-, Recycling- und Entsorgungssystemen bzw. die - in einer weiteren Richtlinie - vorgeschriebene Reduktion bestimmter gefährlicher Substanzen in Elektro- und Elektronikgeräten europaweit auf jährlich 500 bis 900 Mio. Euro. 300 bis 600 Mio. Euro davon für die Sammlung, 200 bis 300 Mio. Euro für Verwertung und Recycling.
Der daraus resultierende Preisanstieg werde für die meisten Elektrogeräte mit 1 Prozent veranschlagt, für Kühlschränke, Fernseher, Monitore mit zwei bis drei Prozent, hieß es aus Brüssel.
