29.07.2005

DEUTSCHLAND

Linkverbot erringt Rechtskraft

Das hat das Oberlandesgericht München im Rechtsstreit des Heise Verlages mit dem Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft entschieden.

Der deutsche Verband der Musikindustrie hatte den Verlag Anfang des Jahres vor den Kadi gezerrt, weil auf Heise Online über eine Software zur Umgehung des Kopierschutzes von CDs und DVDs berichtet wurde.

Die Musikindustrie sah in dem Bericht eine Anleitung zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen und eine Werbung für illegale Produkte. Dieser Sichtweise stimmte das Gericht allerdings nicht zu, Berichterstattung ist demnach zulässig.

"Beihilfe zur Verbreitung"

Der Phonoverband hält die Entscheidung über den Einzelfall hinaus für bedeutend. Es sei nun geklärt, dass illegale Angebote durch Verlinkung nicht zugänglich gemacht werden dürfen und die Verlinkung eine Art von Beihilfe zur Verbreitung illegaler Software sei.

Der Heise Verlag hatte mit der Selbstverständlichkeit der Verlinkung in der Online-Berichterstattung argumentiert und auf Suchmaschinen verwiesen, die ein Auffinden der Website ohnedies einfach machten. Diesen Argumenten folgte das Gericht nicht. Die Entscheidung bestätigt eine einstweilige Verfügung der ersten Instanz und ist damit rechtskräftig. Eine schriftliche Urteilsbegründung ist in einigen Wochen zu erwarten.