29.06.2005

URTEIL

EBay-Slogan nicht uneingeschränkt nutzbar

Das weltgrößte Internet-Auktionshaus eBay darf seinen Werbespruch "3...2...1...meins!" in Deutschland nicht mehr uneingeschränkt nutzen.

Das Landgericht Hamburg gab der Klage eines Unternehmensberaters statt, wonach eBay auf die markenmäßige Verwendung des Slogans für bestimmte Waren wie Spielzeug undComputerspiele verzichten muss.

Das Auktionshaus bestätigte am Mittwoch einen Bericht der Tageszeitung "Die Welt" vom selben Tag. Zugleich kündigte es weitere Rechtsmittel an.

Der Unternehmensberater hatte sich den Spruch früher als eBay in drei Warenklassen ins deutsche Markenregister eintragen lassen. Nach Informationen der "Welt" könnte das Urteil für das Auktionshaus schwere Folgen haben.