EBay-Slogan nicht uneingeschränkt nutzbar
Das weltgrößte Internet-Auktionshaus eBay darf seinen Werbespruch "3...2...1...meins!" in Deutschland nicht mehr uneingeschränkt nutzen.
Das Landgericht Hamburg gab der Klage eines Unternehmensberaters statt, wonach eBay auf die markenmäßige Verwendung des Slogans für bestimmte Waren wie Spielzeug undComputerspiele verzichten muss.
Das Auktionshaus bestätigte am Mittwoch einen Bericht der Tageszeitung "Die Welt" vom selben Tag. Zugleich kündigte es weitere Rechtsmittel an.
Der Unternehmensberater hatte sich den Spruch früher als eBay in drei Warenklassen ins deutsche Markenregister eintragen lassen. Nach Informationen der "Welt" könnte das Urteil für das Auktionshaus schwere Folgen haben.
Werbung läuft seit 2003
Unter dem Slogan könnten jetzt theoretisch Produkte auf den Markt
kommen, die mit eBay nichts zu tun haben. Nach Einschätzung eines
eBay-Sprechers hat das Urteil in der Praxis jedoch keine
Auswirkungen. Die Werbung mit "3... 2... 1... meins!" läuft bereits
seit Oktober 2003.
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