DT erzwingt Rückkehr von T-Online
Bei der Abstimmung auf der Hauptversammlung in Hannover hatten die Kleinaktionäre am Freitagabend mit ihrem Nein keine Chance gegen die Deutsche Telekom [DT], die 90 Prozent der Aktien hält.
Aktionärsvereinigungen hatten zuvor wegen des aus ihrer Sicht zu niedrigen Umtauschverhältnisses aber Widerspruch zu Protokoll gegeben.
Damit können sie in den kommenden vier Wochen mit einer Anfechtungsklage gerichtlich gegen die Verschmelzung vorgehen. Die Chancen werden von Experten aber als wenig erfolgversprechend angesehen.
Der Abstimmung vorausgegangen war eine zweitägige Marathonsitzung. In deren Verlauf ließ Aufsichtsratschef Kai-Uwe Ricke einen Kleinaktionär, der sich weigerte, das Rednerpult zu verlassen, von Polizisten aus dem Saal abführen.
Polizeieinsatz bei der HauptversammlungAktie nur noch acht Euro Wert
Geplant sind zudem so genannte Spruchstellenverfahren zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses. Von möglichen Klagen ist das Wirksamwerden der Verschmelzung und die Rücknahme von T-Online vom Kurszettel abhängig.
Die Deutsche Telekom will ihre Tochterfirma rückwirkend zum 1. Januar 2005 in einem neuen Geschäftsfeld Breitband/Festnetz zusammenfassen.
Im Zuge der Wiedereingliederung sollen die T-Online-Aktionäre für einen Anteilsschein 0,52 T-Aktien erhalten. Das entspricht einem Wert von rund acht Euro. Vor fünf Jahren beim Börsengang hatte das Papier noch 27 Euro gekostet.
