19.02.2005

"24" & CO.

Download von TV-Serien boomt

Nicht der Download von Filmen, sondern Fernsehserien sind der Renner in Tauschbörsen. Allein im letzten Jahr ist die Nachfrage nach Serien im Web um 150 Prozent gestiegen, so das Ergebnis einer Studie der Firma Envisional.

Da die Serien im US-Original meist Monate vorher gezeigt werden, finden sich vor allem in Europa und Asien unzählige Anhänger, die nicht auf die Ausstrahlung im lokalen TV-Programm warten wollen.

Angesichts dieses hohen Interesses wird sich die Filmindustrie neue Vertriebsmöglichkeiten für ihre Erfolgsserien überlegen müssen.

Denn die Botschaft der Serien-Fans ist klar: Sie wollen sich nicht mehr mit alten Folgen ihrer Lieblingsserien abspeisen lassen oder monatelang auf eine Veröffentlichung auf DVD warten.

"24" vor "Stargate" und "Simpsons"

Die neuesten Episoden von "24", "Desperate Housewives", "Six Feet Under" und "Enterprise" finden sich für gewöhnlich bereits Minuten nach der Ausstrahlung im US-Fernsehen werbefrei im Internet. Auch "Stargate" ["SG-1" und "Atlantis"], die "Simpsons" und "The O. C." zählen zu den am meisten kopierten Serienhits.

70 Prozent der Serien-Downloader nutzen laut Envisional BitTorrent. Eine Vielzahl einschlägiger Download-Portale hat bereits sich auf das Anbieten von Serien spezialisiert.

Doch nicht nur Fans, die auf die neueste Episode warten, sondern auch Einsteiger, welche die ersten Folgen einer neuen Serie verpasst haben, holen sich diese zum "Nachschauen" aus dem Netz.

Im Zuge des Online-Serien-Booms feiern zudem auch alte Klassiker wie "Miami Vice" und "Knight Rider" ihr Kult-Comeback. Retro-Infizierte holen sich die Serien ihrer Kindheit zum Schwelgen in Erinnerungen aus dem Internet.

Anbieten von TV-Serien verboten

Rechtlich gesehen unterscheidet sich der Download einer TV-Serie nicht von dem Herunterladen von Musik oder Filmen.

Das Aufnehmen einer TV-Sendung zum eigenen Gebrauch ist zwar gestattet, die Weitergabe jedoch nur im privaten Kreis.

Das österreichische Urheberrechtsgesetz besagt, dass ein Werk mit Hilfe der Privatkopie nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden darf. Das aktive Weiterverbreiten, sei es körperlich auf einem Datenträger oder digital über Tauschbörsen im Internet, ist also strafbar.

Zum Download geschützter Werke ohne Erlaubnis des Rechteinhabers findet sich bisher keine eindeutige Regelung. Die Rechtslage ist hier unter Juristen strittig, erst ein Gerichtsurteil zu dieser Problematik wird Klärung bringen.

Bisher klagt die Unterhaltungsindustrie jedoch nur Anbieter, nicht Downloader.