03.02.2005

FRANKREICH

Erster Tauschbörsen-Nutzer verurteilt

In Frankreich ist nun erstmals ein Tauschbörsen-Nutzer verurteilt worden.

Für das Herunterladen und gleichzeitige Anbieten von 10.000 Musiktiteln aus dem Internet muss ein Lehrer über 10.000 Euro Schadenersatz an Urheberschutz-Gesellschaften zahlen, urteilte ein Gericht bei Paris.

Eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Musikproduzenten begrüßten den "exemplarischen Charakter" dieses Urteils, Verbrauchergesellschaften verlangten Straffreiheit für Musikpiraten.

Der 28-Jährige hatte die Musikstücke nicht nur persönlich genutzt, was legal ist, sondern sie auch im Internet anderen zur Verfügung gestellt, was verboten ist.