Deutsches Gericht gegen Bet-at-home
Inmitten des Fußball-Wettskandals hat das Hamburger Landgericht dem österreichischen Sportwettenanbieter "bet-at-home" verboten, gebührenpflichtige Glücksspiele für Kunden aus Deutschland anzubieten oder zu veranstalten.
Es fehle eine Erlaubnis deutscher Behörden, wie das "Hamburger Abendblatt" in seiner Mittwochausgabe meldete.
Dem Urteil der 7. Kammer für Handelssachen zufolge muss die im österreichischen Wels ansässige Firma "bet-at-home.com Entertainment AG GmbH" auch offen legen, wie viele deutsche Kunden sich seit Beginn des Angebotes angemeldet haben und welche Umsätze sie mit den Nutzern generiert hat.
Verschiedene Urteile
Der Münchner Anwalt der Österreicher kündigte dem "Abendblatt"
zufolge Rechtsmittel gegen das Urteil an. Zu der Frage, was mit
ausländischen Anbietern von Sportwetten geschieht, die von
Deutschland aus über das Internet genutzt werden, gibt es
verschiedene Urteile.

Noch am am 27. Oktober 2003 hatte das Landgericht München I bezüglich "Bet-at-home" entschieden: "Eine österreichische Veranstaltungsbewilligung für die Tätigkeit als Buchmacher ist eine behördliche Erlaubnis im Sinne des Paragrafen 284 Absatz 1 StGB. Einer zusätzlichen deutschen Erlaubnis bedarf es nicht".