Musikindustrie rüttelt an Pressefreiheit
Die deutsche Musikindustrie sieht sich durch einen Artikel von Heise Online über die Kopiersoftware AnyDVD in ihren Rechten verletzt. Das wurde dem Verlag am Freitag in einer Abmahnung mitgeteilt.
Laut Ansicht der IFPI ist der Heise-Artikel als "Werbung" für "Vorrichtungen zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen" einzustufen, gebe eine Anleitung zum Aushebeln von Kopierschutztechniken und sei daher laut § 95a des deutschen Urheberrechtsgesetzes strafbar.
Mit dem Setzen eines direkten Links zur Hersteller-Website mache sich Heise zudem der Verbreitung des Knack-Tools schuldig.
Lenkt der Verlag nicht ein, will die IFPI nun den Klagsweg beschreiten. Rechtsexperten räumen einer solchen Klage der Musikindustrie jedoch wenig Chancen vor Gericht ein.
In dem betreffenden Artikel vom 19.1. berichtete Heise, dass AnyDVD weitere Kopiersperren aushebelt. Neben einem Link zum Hersteller finden sich auch Links zum Urheberrechtsgesetz und den Kopierschutzsystemen. Gleichzeitig wird im Text darauf hingewiesen, dass der Einsatz dieser Software in Deutschland wie in Österreich verboten ist.
Heise: AnyDVD überwindet Kopierschutz von "Un-DVDs"Das entgegnet Heise.de
Heise-Chefredakteur Christian Persson wies die Vorwürfe von sich: "Der Artikel enthält weder eine Anleitung noch Werbung, es wird im Gegenteil ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nutzung dieser Software in Deutschland verboten ist."
"Einen Link auf die Webpräsenz des Herstellers zu setzen, ist in der Online-Berichterstattung eine Selbstverständlichkeit und angesichts der Tatsache, dass unsere Leserinnen und Leser Internetsuchmaschinen kennen und bedienen können, ohnehin belanglos."
Gleichzeitig warf Persson der Musikindustrie eine verquere Logik vor, da es doch gerade in ihrem Sinne sein müsse, über die Untauglichkeit von Kopierschutztechniken informiert zu werden.
Die futurezone berichtete ebenfalls über das Produkt der Firma Slysoft.
Slysoft aktualisiert "AnyDVD"Die Rechtslage in Österreich
Auch in Österreich wäre eine solche Klage gegen ein berichtendes Medium theoretisch möglich. Laut Paragraf 90c UrhG haben "Rechteinhaber die Möglichkeit zu klagen, wenn für den Verkauf oder die Vermietung von Umgehungsmitteln geworben wird".
Die österreichische Musikindustrie hat jedoch eine etwas andere Vorgehensweise im so genannten "Anti-Piraterie"-Bereich eingeschlagen.
Statt - wie international üblich - eine Klagewelle nach der anderen loszutreten, war man hierzulande lange Zeit abwartend zurückhaltend und ist auf das eigene Image in der Öffentlichkeit bedacht.
Freilich ist die Argumentation aus Deutschland auch schwer nachzuvollziehen, da sonst jegliche Berichterstattung über ein Produkt in die Kategorie Werbung einzuordnen wäre.
Auch eine Anleitung zum Kopierschutz-Knacken ist hier nur schwer ersichtlich, da zwar das Produkt genannt wird, aber keinerlei Bedienungstipps, ganz zu schweigen von einer schrittweisen Anleitung, gegeben werden.
Und als Beihilfe zum Diebstahl könnte ein solcher Artikel nur verstanden werden, wenn dies nachweislich im Vorsatz des Autors war.
Details zum österreichischen UrheberrechtIFPI gegen Journalisten
"Wer den Willen des Gesetzgebers und die Bemühungen von Kreativen und Produzenten, ihre Leistungen gegen unkontrolliertes Kopieren zu schützen, durch solche 'Berichte' untergräbt, muss mit einer Abmahnung rechnen," warnt die IFPI in ihrer Aussendung alle Technologie-Journalisten.
Für viele drängt sich daher die Vermutung auf, dass die aktuelle Abmahnung hautpsächtlich darauf abzielt, weitere Berichterstattung zum Thema einfach zu verhindern.
