"Fluchtsteuer" mit 19 Euro festgelegt
Die wochenlangen Streitereien über die Höhe der "Fluchtsteuer" für die mobile Rufnummernmitnahme haben nun ein Ende.
Handykunden, die ihren Mobilfunkbetreiber wechseln und dabei die Rufnummer inklusive Vorwahl mitnehmen wollen, zahlen ab sofort 19 Euro an den abgebenden Betreiber.
Diese Ummeldegebühr, die sich aus einem Entgelt von 15 Euro sowie den Kosten für die Basiskundenabfrage [NÜV-Info] von vier Euro zusammensetzt, hat die Telekom Control Kommission [TKK] nun endgültig festgelegt.
Technische Probleme, Verzögerungs- und Blockadetaktiken, Streitereien über die Höhe der Abmeldegebühr und diverse Klagen haben die Einführung der mobilen Rufnummernmitnahme geprägt.

Diskussion über Rückerstattung
Für Kunden, die bereits in den vergangenen Wochen den Betreiber gewechselt und eine "Fluchtsteuer" von 39 Euro bezahlt haben, würden derzeit "Kulanzlösungen" sowie die Rückerstattung der Differenz in bar überlegt, hieß es bei One und T-Mobile Austria.
Die mobilkom austria sieht hingegen keine Veranlassung, die Differenz rückzuerstatten, zumal die Ummeldgebühr anfangs nicht reguliert war: "Wir werden nichts zurückzahlen", sagte mobilkom-Sprecherin Ursula Novotny.
Eine Rückforderung sei natürlich denkbar, meinte die Sprecherin der Rundfunk- und Regulierungsbehörde RTR dazu. Der Differenzbetrag sollte schriftlich vom Betreiber eingefordert werden. Sollte der Betreiber die Differenz nicht freiwillig begleichen, könne der Rechtsweg bestritten oder die Schlichtungsstelle in der RTR damit befasst werden.
Die Rechnung müsse aber in jedem Fall vorher schriftlich beim Betreiber beeinsprucht werden, zumal bereits anerkannte Rechnungen nicht mehr Gegenstand eines Schlichtungsverfahrens sein können, rät die RTR.
Seit der Einführung der Rufnummernmitnahme Mitte Oktober 2004 wurden in Österreich 20.263 Handy-Rufnummern inklusive Vorwahl [Rufnummern, Mailboxnummern, Daten- und Faxnummern] bei einem Wechsel des Mobilfunkbetreibers mitgenommen. Die meisten Kunden gewonnen haben tele.ring und Hutchison ["3"], die meisten Kunden verloren haben die mobilkom und One.

Gegenseitiger Beitrag noch offen
Noch offen und Gegenstand von laufenden Verhandlungen ist hingegen, welchen Betrag sich die Betreiber untereinander für die Rufnummernportierung verrechnen, hieß es aus der Branche.
Lag die diskutierte Bandbreite für diese Gebühr noch vor Wochen zwischen null und 100 Euro, wird nun eine Gebühr von bis zu 30 Euro diskutiert, die der aufnehmende an den abgebenden Betreiber zahlen muss.
Mobilkom, T-Mobile Austria und One hatten nach der Einführung der Rufnummernmitnahme Mitte Oktober von wechselnden Handykunden eine Ummeldegebühr in der Höhe von 39 Euro [inklusive NÜV-Info] verlangt, während die Portierung bei tele.ring und Hutchison ["3"] gratis war.
Der Telekom-Regulator, der 35 Euro für zu hoch hielt, hatte daher ein Aufsichtsverfahren gegen mobilkom, T-Mobile und One wegen Verdachts auf Verletzung des Telekom-Gesetzes gestartet, das mit dem Urteil beendet wurde.
Parallel dazu hatte Hutchison ("3") gegen T-Mobile Austria eine einstweilige Verfügung erwirkt, wonach der zweitgrößte Betreiber zuletzt nur noch wzölf Euro Abmeldegebühr verlangen durfte. Diese Verfügung ist auch der Grund, warum T-Mobile vorerst weiterhin zwölf Euro statt der von der TKK festgelegten 19 Euro Ummeldegebühr verlangt. Die Gebühr werde auf 19 Euro geändert, wenn die Angelegenheit entweder bilateral mit Hutchison oder auf dem Rechtsweg geklärt sei, sagte T-Mobile-Sprecherin Manuela Bruck.