20.12.2004

NAMENSSTREIT

Domain ".at" ohne Österreich-Bezug

Laut einem Urteil des Landesgerichts Hamburg weist die Top-Level-Domain ".at" keinen zwingenden Bezug zu Österreich auf. Dies berichtetet das News-Portal Heise.de.

In dem Fall klagte eine österreichische Firma eine gleichnamige deutsche Privatperson auf Herausgabe der Domain Sartorius.at, welche diese bei nic.at erworben hatte.

Die klagende Sartorius GmbH berufe sich darauf, dass man unter der TLD ".at" ein Angebot mit klarem Österreich-Bezug erwarte. Genauer erwarte fast jeder, der die streitgegenständliche Adresse direkt in die Browserzeile eingebe, ein Angebot der Sartorius GmbH.

Wer zuerst kommt, mahlt zuerst

Das Gericht sah die Klage jedoch als nicht begründet an. In Fällen der Gleichnamigkeit gelte grundsätzlich das Gerechtigkeitsprinzip der Priorität.

Der Beklagte können markenrechtlich nicht belangt werden, da er die Domain nur für private Zwecke verwende, auch das Namensrecht der Klägerin sei nicht verletzt worden.

Ausnahmen zum Prioritätsprinzip gäbe es nur, wenn der später gekommene Namensträger eine überragende Bekanntheit genießt. Dies sei hier nicht der Fall.