15.12.2004

TELEGATE

Telefonauskunft klagt Deutsche Telekom

Deutschlands zweitgrößte Telefonauskunft Telegate wird den deutschen Marktführer Deutsche Telekom [DT] auf die Rückzahlung von 70 Millionen Euro zuzüglich Zinsen verklagen.

Noch in diesem Jahr werde Telegate vor dem Landgericht Köln Klage erheben, teilte das Unternehmen mit. "Klagegegenstand sind die deutlich überhöhten Gebühren für die Bereitstellung von Teilnehmerdaten für alternative Telefonauskunftsanbieter, welche die DT seit der Marktliberalisierung im Jahr 1996 bis heute europarechtswidrig in Rechnung gestellt hat."

Telegate geht von einem langwierigen Verfahren aus und prüft zudem, ob Schadensersatzansprüche gegen die DT geltend gemacht werden können. Über eine weitere Klage werde die einst am neuen Markt gelistete Gesellschaft "zeitnah" entscheiden. Ein Prozess sei auch in den USA möglich.

Doppelte Abdeckung

Die DT wollte sich zu der Klage konkret nicht äußern. "Unsere Berechnungspraxis ist erst im vergangenen Jahr vom Bundeskartellamt geprüft und bestätigt worden", so ein Sprecher aber. Auch sehe man in dem EuGH-Urteil, auf das sich Telegate beruft, keinen Widerspruch zum angewandten Verfahren.

Das Unternehmen sieht sich bei seiner Klage durch ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes [EuGH] bestätigt, der im November in einem Verfahren um KPN den Begriff "Datenkosten" definierte.

Telegate zufolge berechnet die DT weit umfangreichere Kosten, als dies der EuGH für vertretbar hält. So stelle der Bonner Konzern auch Gebühren für das Einsammeln, Pflegen und Verwalten der Daten in Rechnung. Diese Aufwendungen würden aber bereits von der Grundgebühr der Telekom-Nutzer abgedeckt.