"Bundestrojaner" vor Verfassungsgericht

deutschland
04.02.2008

Grundsatzurteil am 27. Februar

Das deutsche Bundesverfassungsgericht wird sein mit Spannung erwartetes Urteil über die Zulässigkeit von Online-Durchsuchungen am 27. Februar verkünden. Das gab das Gericht am Montag in Karlsruhe bekannt.

Verdeckte Ermittlung im Rechner

In dem Verfahren geht es um das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, das als bisher einziges Gesetz das heimliche Ausspähen privater Computer erlaubt.

Dagegen hatten die Online-Journalistin Bettina Winsemann, ein Mitglied der Partei Die Linke und drei Rechtsanwälte Verfassungsbeschwerde eingelegt. Unter den Klägern ist auch der FDP-Politiker Gerhart Baum. Das Verfahren hat grundsätzliche Bedeutung für die - von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble [CDU] vorangetriebene - Einführung der Befugnis zur Online-Durchsuchung.

(dpa)