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Leben mit der Online-Fahndung

15.01.2008

Das umstrittene Anfrageformular der Polizei an die Mobilfunker werde geändert, sagte Chefinspektor Ernst Österreicher, oberster "Cybercop" der Republik, am Montag auf einer Veranstaltung in Wien. Die schnelle Verabschiedung der SPG-Novelle habe auch die Exekutive überrascht.

"Das Formular, das in den Medien kursiert, wird so nicht bestehen bleiben. Man hat nicht nur den Nationalrat mit dieser Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes überfahren, sondern auch jene, die solche Verordnungen erlassen müssen", sagte Österreicher bei einem Vortrag in der TU Wien.

Solchermaßen reagierte der Chefinspektor und Leiter des Referats für Netzwerkkriminalität am Bundeskriminalamt auf die Veröffentlichung eines vom Büro für Organisation, Controlling und Interne Revision der Bundespolizeidirektion Wien stammenden Formulars, das am Sonntag von den Grünen im Rahmen der Aktion "Platterwatch" an die Öffentlichkeit gegeben worden war.

Multiple Choice

Die in der Vorlage für polizeiliche Auskunftsanfragen an Mobilfunkanbieter vorgesehenen Felder und Kombinationsmöglichkeitenden ließen auch Anfragen zu, die gesetzlich überhaupt nicht gedeckt sind.

Das seit 1. Jänner gültige neue Sicherheitspolizeigesetz [SPG] gibt den Sicherheitsbehörden ohne Richtervorbehalt Zugriff auf Handy-Standortdaten und IP-Adressen, allerdings nur bei unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben.

Verbindungsdaten

Die Kombinationsmöglichkeiten auf dem Formular zur Datenabfrage bei Mobilfunkfirmen lassen allerdings auch die Forderung nach Verbindungsdaten [wer hat mit wem wann wo telefoniert] zu.

Diese dürfen auch nach der Verabschiedung des SPG nur nach richterlicher Anordnung übermittelt werden. Das SPG war bekanntlich am Innenausschuss des Parlaments vorbei als letzter Punkt der letzten Tagesordnung vor Weihnachten um 23.50 Uhr verabschiedet worden.

Formular soll korrigiert werden

Die erst im Laufe desselben Tags bekanntgewordenen Änderungen betrafen die Auskunftspflicht für IP-Adressen bei Gefahr im Verzug. Für eine ebenso formlose Auskunft über Handy-Standortdaten wurde der Fall eines abgängigen Wanderers in schwierigem Gelände genannt.

Ob ihm bekannt sei, dass einschlägige Anfragen der Polizei bei Internet-Providern seit dem Inkrafttreten des SPG am 1. Jänner deutlich gestiegen seien, verneinte der Cybercop.

Österreicher versicherte, dass das Formular umgehend korrigiert werde, wonach er einen durchwegs launigen Überblick über den Alltag der Verbrechensbekämpfung im Internet zum Besten gab.

Ernst Österreicher, Chefinspektor und Leiter des Referats für Netzwerkkriminalität im BK.

=="Identitätsdiebstahl"==

Sein Tenor: Die Polizei wolle ja gar nicht alle Daten haben, sondern nur so viele, wie zum Ermitteln nötig seien. "Wenn wir alle Daten haben möchten, brauchten wir ein Rechenzentrum so groß wie die Wiener Innenstadt und doppelt so viele Angestellte wie die NSA", so Österreicher.

Die Frage von ORF.at, ob die in den USA seit Jahren rasant steigenden Raten von "Identitätsdiebstahl" auch in Österreich statistisch bereits zu beobachten seien, verneinte der oberste Cybercop der Republik.

Das Wissen der Abteilung IV

Die Kriminalitätstatistik von 2006 - die letztjährige wird gerade fertiggestellt - verzeichne 4.500 Fälle von "Internet-Betrug", dabei seien aber alle Betrugsformen inbegriffen.

Ob Betrugsdelikte, die mit der an sich noch nicht strafbaren Annahme einer fremden Identität einhergingen, überhaupt als eigene Kategorie geführt wurden, wisse nur die Abteilung IV im Bundeskriminalamt.

Generell sei die Zahl der Delikte, die unter den Begriff "Cybercrime" fielen, im Steigen begriffen, nach einem leichten Rückgang 2006 nehmen auch die angezeigten Fälle von Kinderpornografie im Netz wieder zu.

==IMSI-Catcher==

Zum Abschluss kam Österreicher noch auf den IMSI-Catcher zu sprechen, dessen Kosten von 600.000 Euro seit dem letzten bekanntgewordenen Beiblatt zur Novelle des SPG offenbar noch gestiegen sein müssen.

Laut Österreicher beliefen sich diese nun auf "800.000 Euro", und zur Peilung eines Verunglückten sei der IMSI-Catcher durchaus nicht ungeeignet.

Hubschrauber exklusive

Wenn man ihn zum Beispiel aus dem Hubschrauber zur Lokalisierung verunglückter Alpinisten in unwegsamem Gelände einsetze, wo die Peilung durch den Netzbetreiber oft nicht möglich sei.

Die Frage von ORF.at, ob angesichts der tatsächlichen Kosten [unter 70.000 Euro] eines solchen Spezialgeräts zur simultanen Aufzeichnung mehrerer Handygespräche auch der Hubschrauber enthalten sei, verneinte der Chefinspektor.

(futurezone | Erich Moechel)