US-Gericht gibt Oracle grünes Licht
Ein US-Bundesgericht hat am Donnerstag einen Antrag der Kartellbehörde gegen eine Fusion des US-Softwarherstellers Oracle mit seinem Konkurrenten PeopleSoft abgewiesen.
Damit steht einer Übernahme nichts mehr im Wege.
Die Begründung des Antrags durch das Kartellamt habe das Gericht nicht überzeugt, entschied Richter Vaughn Walker in San Francisco.
Die Kartellbehörde argumentierte, nach der Fusion gebe es auf dem US-Markt für Unternehmenssoftware nur noch zwei Anbieter, was die Preise in die Höhe treiben würde.
Kaufofferte wiederholt verlängert
Bereits seit dem Juni 2003 versucht Oracle seinen kleineren
Konkurrenten PeopleSoft zu übernehmen. Das feindliche
Übernahmeangebot von 21 Dollar je Aktie wurde nun bereits zum
zehnten Mal verlängert.

PeopleSoft lehnt weiterhin ab
PeopleSoft lehnt das Übernahmeangebot nach wie vor ab, und erklärte, man werde mit einem weiteren Gerichtsverfahren versuchen, die feindliche Übernahme abzuwenden.
Oracle liegt bei Unternehmenssoftware derzeit auf Rang drei hinter SAP und PeopleSoft. SAP erwartet ein noch härteres Marktverhältnis in den USA, wenn Oracle die Übernahme schafft.
Das Justizministerium hat jetzt zehn Tage Zeit, um gegen das Urteil Einspruch einzulegen.
PeopleSoft-Aktien legten im nachbörslichen Handel um 15 Prozent auf 20,75 Dollar [17,02 Euro] zu. Sie schlossen bei 17,95 Dollar.
