Bundesrat stützt EU-Anti-Terror-Pläne
Der Bundesrat hat mit den Stimmen der Regierungsparteien festgestellt, dass ein Vorschlag der EU zur Erweiterung des Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung nicht gegen die Prinzipien der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit verstoße.
Gemäß einer Mitteilung der Parlamentskorrespondenz hat der EU-Ausschuss des Bundesrats am Donnerstag einen Vorschlag der EU-Kommission an den EU-Rat diskutiert.
Es handelt sich dabei um den am 6. November 2007 von der Kommission vorgelegten Vorschlag zur Änderung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI zur Terrorismusbekämpfung.
Drei neue Straftatbestände
Diesem Vorschlag entsprechend sollen drei neue Straftatbestände in den Rahmenbeschluss des Rates zur Terrorismusbekämpfung aufgenommen werden. Es handelt sich dabei um die "öffentliche Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat", die "Anwerbung für terroristische Zwecke" und die "Ausbildung für terroristische Zwecke".
Der EU-Ausschuss des Bundesrates hat mit der Mehrheit der Regierungskoalition aus SPÖ und ÖVP festgestellt, dass der Vorschlag der Kommission nicht gegen die Prinzipien der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit verstoße.
Ziel: Überwachung des Internets
Der Vorschlag geht auf eine Initiative von EU-Justizkommissar Franco Frattini und anderen EU-Innenministern vom November 2007 zurück. In den entsprechenden Dokumenten der EU ist hauptsächlich davon die Rede, die Kommunikation von Terroristen zur Rekrutierung und Bereitstellung von Informationen unterbinden zu wollen.
Koordination durch Europol
Der Ausschuss gab aber gleichzeitig zu Protokoll, dass die Begründung der Kommission für die Ergänzung mangelhaft und das materielle Strafrecht eigentlich zum Kernbereich der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten gehöre. Wenn die Kommission sich in diesem Bereich engagiere, sei eine substanzielle und quantitative Begründung dafür notwendig, die hier nicht vorgelegen habe. In Zukunft werde der Ausschuss derart mangelhafte Begründungen nicht mehr akzeptieren.
Laut Gottfried Kneifel [ÖVP], dem Vorsitzenden des EU-Ausschusses würden die Neuregelungen einen "Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger ergeben". Auch der Vorsitzende des Innenausschusses der Länderkammer, Franz Eduard Kühnel [ÖVP] gab zu Protokoll, den vorliegenden Entwurf inhaltlich voll zu unterstützen.
Christian Manquet, der Vertreter des Justizministeriums, wies auf die Nachfrage eines Bundesrats hin, dass die europäische Polizeibehörde Eeuropol die Koordination der Überwachungsmaßnahmen im Internet durchführen solle. Manquet sagte den Ausschussmitgliedern, dass der Rahmenbeschluss "keinen großen Umsetzungsbedarf" im österreichischen Strafrecht erforden würde, die Zielsetzungen seien "zum Großteil" bereits erfüllt.
Internet als Terror-Trainingscamp
In der Begründung der Kommission zur Ergänzung des Rahmenbeschlusses wird das Internet wörtlich als "virtuelles Trainingscamp" für Terroristen bezeichnet. Das Internet trage "maßgeblich zur Verstärkung des Radikalisierungs- und Rekrutierungsprozesses bei".
Immerhin hält die Kommission eine der von ihr aufgeführten Optionen zur Bekämpfung des Online-Terrorismus, nämlich die Verpflichtung von Providern zur Filterung und Schließung von Websites, auf denen die Behörden eine "öffentliche Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat, Anwerbung oder Ausbildung für terroristische Zwecke" entdeckt haben, für problematisch, weil sie die E-Commerce-Richtlinie "ganz beträchtlich" ändern würde. Das Filtern sei "die extremste der geprüften Optionen", auch die Einhaltung der Menschenrechte wäre "nicht in vollem Umfang gewährleistet".
Berücksichtigung der Grundrechte
Unter Hinweis auf die Grundrechtscharta der Union steht im Kommissionsentwurf, dass der Rahmenbeschluss auch nicht dahingehend ausgelegt werden könne, dass er Grundrechte "einschließlich des Rechts auf Achtung des Brief- oder Fernmeldegeheimnisses" schmälere oder behindere.
Die Kommission befürwortet, die drei genannten Straftatbestände in den Antiterror-Rahmenbeschluss zu verankern. Außerdem plädiert sie dafür, die Ausbildung der Mitglieder der Strafverfolgungsbehörden zu verbessern.
