Netzpartituren sorgen für Verstimmung

10.01.2008

Die Schließung eines kanadischen Internet-Portals für gemeinfreie Partituren nach einer Klagsdrohung durch einen österreichischen Musikverlag sorgt für Verstimmung unter Musikliebhabern und wirft urheberrechtliche Fragen auf.

Mit einem Katalog von rund 15.000 Partituren war das International Music Score Library Project [IMSLP] die vermutlich größte Sammlung gemeinfreier Partituren im Internet. Mitte Oktober wurde die Sammlung vom Netz genommen.

Als Grund für die Schließung des Portals gibt der Betreiber der IMSLP, ein kanadischer College-Student, eine drohende Klage des österreichischen Musikverlags Universal Edition an.

Unterschiedliche Schutzfristen

Über die IMSLP wurden laut dem Verlag auch Partituren zum Download bereitgestellt, die zwar nach kanadischem Recht gemeinfrei sind, die aber in Österreich noch Schutzrechten unterliegen.

Während in Kanada Werke von Komponisten und Autoren bereits 50 Jahre nach dem Tod der Verfasser in die Public Domain übergehen, ist im österreichischen Urheberrechtsgesetz eine Schutzfrist von 70 Jahren vorgesehen.

"Am Samstag, dem 13. Oktober 2007, erhielt ich die zweite Unterlassungsaufforderung vom Verlag Universal Edition ... Nach langen Diskussionen mit Rechtsanwälten und Helfern wurde mir schmerzlich bewusst, dass ich als normaler Student weder die Energie noch das notwendige Geld besitze, um mit dieser Sache anders umzugehen, als dem Inhalt des Briefes nachzugeben und die komplette Seite vom Netz zu nehmen", ist in einem offenen Brief des IMSLP-Gründers, der unter dem Namen Feldmahler auftritt, zu lesen.

Unverständnis bei Nutzern

Er habe das Projekt ursprünglich konzipiert, weil er es inakzeptabel fand, dass "so etwas Wunderbares" wie Musik in bestimmten Regionen der Welt nicht zugänglich sei, schrieb der IMSLP-Gründer und bedankte sich bei Mitarbeitern, Nutzern und Helfern des Projektes nachdem er die Partiturensammlung am 19. Oktober vom Netz genommen hatte.

Eine Anfrage von ORF.at bei dem kanadischen Studenten zur Schließung der Site blieb bisher unbeantwortet.

In den weiterhin zugänglichen IMSLP-Foren stieß das aus für das Projekt auf Unverständnis. Viele Nutzer beklagten, nun nicht mehr auf die Partituren zugreifen zu können.

Einige User boten an, das Hosting für die gemeinfreien Partituren zu übernehmen. Auch Michael Hart, der Gründer des Project Gutenberg, einer Online-Bibliothek gemeinfreier Texte, sagte Unterstützung zu.

"Eine tolle Sache"

Jonathan Irons, der bei dem 1901 in Wien gegründeten Musikverlag für Promotion, Publishing und Sales zuständig ist, bestätigte gegenüber ORF.at, den IMSLP-Betreiber aufgefordert zu haben, die Werke zu entfernen.

Warum deshalb das gesamte Angebot vom Netz genommen wurde, will er nicht verstehen: "Wir haben nur die Entfernung der beanstandeten Werke verlangt", sagte Irons: "Ich finde, die Website war eine tolle Sache."

Rechtliche Schritte angedroht

Tatsache ist, dass ein vom Verlag beauftragter kanadischer Anwalt in einem mit 5. Oktober 2007 datierten Schreiben die Betreiber der IMSLP-Site aufforderte, Werke vom Netz zu nehmen, deren Rechte laut europäischem Recht noch von Universal Edition vertreten werden.

Die Anwälte forderten IMSLP darüber hinaus auf, dass europäische Nutzer über IP-Filtermechanismen am Zugriff auf die geschützten Werke gehindert werden müssen und dass der Upload von Werken, die nach europäischen Recht noch unter eine Schutzfrist fallen, künftig verhindert werden soll.

Sollte das IMSLP der Aufforderung nicht nachkommen, werden in dem Brief rechtliche Schritte in Europa oder Kanada angekündigt. Dabei wird ausdrücklich vermerkt, dass die sich auch gegen den Betreiber der Seite persönlich richten könnten.

"Failing your agreement to these terms, we reserve our client's rights to commence copyright proceedings in Europe or in Canada against yourself personally and against the IMSLP as in unincorporated organization, as well as any other individuals who take part in infringing activity", heißt es in dem Schreiben.

Universal Edition an Lösung interessiert

Der Brief, so Irons, sei in Standard-Anwaltsprache verfasst. Er könne sich vorstellen, das sich die Betreiber dadurch eingeschüchtert fühlten. "Wir beanspruchen den Schutz dieser Werke gemäß der Verträge, die wir mit unseren Komponisten haben. Wir müssen das verfolgen", sagte Irons.

Irons verwies darauf, dass sich die IMSLP-Betreiber bei dem Schreiben vorangegangenen Lösungsversuchen seitens des Verlages nicht gesprächsbereit gezeigt hätten.

An einer Lösung, bei der die Rechte des Verlages respektiert werden, sei Universal Edition weiter interessiert, so Irons.

Umsatzverluste durch die Verbreitung von Noten im Internet hat der Verlag laut Irons bisher nicht registriert: "Wir haben sehr früh neue Distributionsmodelle entwickelt." Beim Vertrieb von Partituren über das Netz arbeitet der Verlag mit dem Anbieter FreeHandMusic zusammen.

Der Anteil der über das Internet verkauften Notenblätter sei jedoch verschwindend gering, so Irons, das Händlernetz für Partituren sei weiterhin sehr dicht. Das Netz helfe dem Verlag jedoch dabei, neue Zielgruppen zu erschließen. Ein weit größere Bedrohung als der unautorisierte Vertrieb von Partituren über das Netz stellen laut Irons Fotokopiermaschinen dar.

Rechtslage umstritten

Darüber, ob eine Klage gegen die Betreiber des Projektes erfolgreich gewesen wäre, gibt es unterschiedliche Meinungen.

Der kanadische Rechtsprofessor Michael Geist räumte einer Klage gegen IMSLP in einer Stellungnahme gegenüber ORF.at keine Erfolgsaussichten vor einem kanadischen Gericht ein. Es bestehe nach kanadischem Recht keine Verpflichtung, Nutzern anderer Länder den Zugriff auf die Website zu sperren, so Geist.

Geist machte in einem im Oktober auf der BBC-Website veröffentlichten Kommentar auf die Schließung des International Music Score Library Project aufmerksam und publizierte auch auf seinem Weblog zu dem Fall.

Würde der Musikverlag in dem Fall Recht haben, hätte das weitreichende Auswirkungen auf die Public Domain. Diese, schreibt Geist, würde dann nur noch außerhalb des Internets gelten, denn das Bereitstellen von Werken im Netz würde damit automatisch dazu führen, dass die weltweit längsten Schutzfristen zur Anwendung kommen.

"Keineswegs einfach"

Die juristische Lage sei keineswegs so einfach, sagte Irons. Er wolle die Beurteilung des Falles jedoch lieber dem Anwalt des Verlages überlassen. Nach dessen Meinung wird durch die Veröffentlichung der in Europa noch geschützten Werke sowohl das kanadische als auch das europäische Urheberrecht verletzt.

Nach der Einschätzung des Wiener Anwalts und Urheberrechtsexperten Alfred Noll hätte eine Klage des Verlages in Kanada keine Aussicht auf Erfolg. Das Urheberrecht sei in Kanada auch für Werke von ausländlischen Autoren und Komponisten auf 50 Jahre beschränkt, sagte Noll.

Kanada ist Mitglied der überarbeiteten Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst in der Pariser Fassung vom 24. Juli 1971. Diese sage im Artikel 7, dass das Urheberrecht auf 50 Jahre beschränkt ist, so Noll. Diese gelte auch für Werke von ausländischen Komponisten.

"Problematisch, das durchzusetzen"

Bei Klage in Österreich könnte es sein, dass man den Kanadiern aufträgt, dass sie das Portal in Österreich nicht zugänglich halten, meinte Noll.

Es gebe jedoch keine inländische Gerichtsbarkeit für einen kanadischen Anbieter, und es gebe auch kein Vollstreckungsüberkeinkommen mit Kanada, so der Anwalt: "Es wäre problematisch, das durchzusetzen."

Die Chancen für eine Wiedereröffnung des Projektes stehen nicht schlecht. In den IMSLP-Foren ist bereits davon die Rede, dass die gemeinfreien Partituren schon bald beim Project Gutenberg in Kanada Unterschlupf finden könnten.

Und auch der Gründer des Projekts ist offenbar an einer Weiterführung interessiert. Die Vorbereitungen dazu würden bereits laufen, heißt es auf der Website.

Die Schutzfristen für Tonaufnahmen betragen in Europa derzeit 50 Jahre nach dem Zeitpunkt der Aufnahme. Ein Versuch, der britischen Musikindustrie, eine Verlängerung der Tantiemenansprüche auf 70 Jahre durchzusetzen, wurde im vergangenen Jahr von der britischen Regierung zurückgewiesen.

(futurezone | Patrick Dax)