25.08.2004

GERICHT

Yahoo kann in Frankreich belangt werden

Ein US-Bundesberufungsgericht hat die einstweilige Verfügung, die das Internetportal Yahoo vor gerichtlichen Schritten aus Frankreich schützt, aufgehoben.

Bereits vor vier Jahren verklagten französische Organisationen Yahoo wegen dem Verkauf von Nazi-Erinnerungsstücken. Mit der einstweiligen Verfügung am US-Gericht wollte Yahoo erreichen, dass die Anwendung französischer Gesetze auf USA-Internetdienste untersagt wird.

Das Gericht ergriff weder Partei für Yahoo, noch unterstützt es die Argumente des französischen Gerichts. Eine wichtige verfahrensrechtliche Problematik wurde aufgegriffen, die zu der Erkenntnis führte, dass das Bezirksgericht nicht dazu berechtigt sei in diesem Fall ein Urteil zu treffen.

Keine Sperre in den USA angestrebt

"Ein US-Gericht hätte ein Urteil nur dann fällen dürfen, wenn das französische Gericht auch eine Sperre der Online-Dienste in den USA angestrebt hätte", meinte Joel Reidenberg, Professor der Fordham Uniersity School of Law.

Derartige Bemühungen von Seiten der Franzosen fanden allerdings nicht statt. Kommentare von Yahoo über die gerichtlichen Entscheidungen konnten noch nicht eingeholt werden.

Bereits im Jahr 2000 forderte ein französischer Richter Yahoo auf, alle Internet-Kaufmöglichkeiten von Nazi-Gegenständen in Frankreich zu blockieren, da das französische Recht den Verkauf oder die Ausstellung von Gegenständen, die mit Rassismus assoziiert werden, verbietet.

Yahoo behauptete darauf hin, dass französische Gerichte über keinerlei Entscheidungsgewalt bezüglich US-Web-Servern verfügen und entgegnete den französischen Forderungen mit gerichtlichen Schritten.