Lachen auf Passfotos verboten
Während die Briten ab sofort auf Passfotos nicht mehr lachen dürfen, wird den Österreichern das Lachen erst im nächsten Jahr vergehen.
Nach einer neuen Verordnung müssen die Passhalter auf dem Bild "ihr Gesicht vollständig zeigen, mit neutralem Ausdruck direkt in die Kamera schauen und den Mund geschlossen halten".
Offene Münder mit blitzenden Zähnen könnten sonst die neuen Scanner irritieren, welche die Gesichtszüge bei der Passkontrolle aus Sicherheitsgründen messen.
Auch in Österreich dürfen ab Einführung der Biometrie-Pässe 2005 nur noch Passfotos, die der international in 188 Staaten geltenden ICAO-Norm [International Civil Aviation Organization] entsprechen, verwendet werden.
Ab Herbst 2005 Biometrie in Reisepässen
Ab dem 26. Oktober 2005 müssen die Einwohner der 27 "Visa
Waiver"-Länder, darunter Großbritannien und auch Österreich,
biometrische Merkmale in ihren Reisedokumenten aufweisen.
USA verlängern Deadline für Biometrie-Pässe
Liste der 27 betroffenen "Visa Waiver"-LänderGenaue Regeln für Kopfhaltung etc.
Damit die Technologie nicht versagt, dürfen die Passhalter zudem weder Sonnenbrillen noch getönte Brillengläser oder Haare vor den Augen haben.
Kinder dürfen auf dem Passfoto keine Puppen oder anderes Spielzeug beim Fotografieren in den Armen halten.
Auch in den USA gelten seit geraumer Zeit die Verhaltensvorschriften der ICAO für das Ablichten auf Passbildern.
So darf die Neigung des Kopfes keinesfalls mehr als fünf Prozent in irgendeine Richtung abweichen, rund um den Kopf muss ein genau definierter Freiraum sein.
Schielen auf Passbild verboten
Auch dort sind weder ein breites Grinsen erlaubt noch Schielen,
Heben einer Augenbraue, Tragen von Hüten oder das Aufreißen der
Augen.
Beispiel-Passfoto: Was verboten istFür eventuelle Gesichtserkennung
In Österreich gebe es schon jetzt Regeln für das richtige Fotografieren der Passfotos, erklärt Heinrich Pawlicek vom Innenministerium, Leiter des Passwesens, gegenüber futurezone.ORF.at. Diese liegen bei der Fotografeninnung auf.
Bei Einführung der Biometrie-Pässe ist jedoch eine Ausweitung dieser Richtlinien notwendig, da die Fotos so aufgenommen sein müssen, dass sie auch für ein eventuell später zum Einsatz kommendes Gesichtserkennungsprogramm geeignet sind.
Gravierendste Änderung wird dabei sein, dass nur noch Frontalfotos erlaubt sind. Bisher wird auch die klassische Seitenneigung akzeptiert.
Die Neuregelung erfolge aber erst bei Einführung der neuen Pässe. Derzeit gebe es dafür noch keinen Grund, so Pawlicek.
Details zur Norm bei der ICAO [pdf]
