Buchinger und VKI klagen Mobilfunker

werbung
11.12.2007

Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger [SPÖ] und der Verein für Konsumenteninformation [VKI] klagen Handynetzbetreiber wegen Irreführung der Konsumenten. Die Mobilfunker wehren sich.

Irreführende und falsche "Lock"-Werbeaussagen der Handybetreiber One, "3" und tele.ring/T-Mobile führen jetzt zu einem gerichtlichen Nachspiel, berichtete das ORF-Magazin "konkret" am Dienstag.

Konsumentenschutzminister Buchinger hat den VKI beauftragt, Klagen wegen irreführender Werbung der Mobilfunkanbieter einzubringen. Dieser hat die Klagen bereits eingereicht. "Viele Konsumenten sind empört", weil die 'Mogelpackungen' nicht erkennbar seien, sagte der Minister im "konkret"-Interview.

Einschränkungen im Kleingedruckten

Erst im Kleingedruckten fänden sich Hinweise, dass es Ausnahmen und Einschränkungen zu den auf den ersten Blick günstigen Tarifen gibt. Einschränkungen, die in der Werbung tunlichst verschwiegen werden und die Verbraucher in die Irre führen, so Buchinger.

Irreführende Werbung sei eine unlautere Geschäftspraktik, die abgestellt gehöre und gegen die rechtlich vorgegangen werden müsse, sind sich die Konsumentenschützer und der Minister einig. Buchinger: "Das ist kein Kavaliersdelikt, wenn Konsumenten getäuscht werden." Auch der Wettbewerb werde verzerrt, weil Unternehmen, die korrekt werben und auf Lockangebote verzichten, dadurch Nachteile haben würden.

Beispiel 1: "Die große Plaudertasche" des Anbieters One. Bei der Werbung "Null Cent in alle Netze" wird verschwiegen, dass es Verbindungen gibt - wie etwa zum Netz von "3" -, die kostenpflichtig sind.

Beispiel 2: Der Tarif "GÜNTA" von tele.ring/T-Mobile. "3 Cent in alle Netze - keine Grundgebühr", lautet die Werbebotschaft. Nur im Kleinstdruck ist zu lesen, dass ein Mindestgesprächsumsatz von 15 Euro im Monat getätigt werden muss - und das entspricht 500 Gesprächsminuten im Monat. Wer nur 200 Minuten spricht, zahlt ebenso 15 Euro, also 7,5 Cent pro Minute.

Beispiel 3: Der Tarif "Willi" von tele.ring/T-Mobile betrifft das Internet und suggeriert nach Ansicht der Konsumentenschützer, dass um 20 Euro pro Monat unbegrenztes Download-Volumen zur Verfügung stünde. Tatsächlich ist das Volumen mit drei GB pro Abrechnungsperiode begrenzt, wer mehr surft, zahlt mehr.

Beispiel 4: Der Tarif "3NoLimits" von "3"/Hutchison wirbt mit "unbegrenzt telefonieren und unbegrenzt mobil fernsehen um 24 Euro pro Monat". Dieser Tarif ist in Wahrheit auf 1.000 Minuten pro Monat beschränkt.

"3": "Fair Use" kommuniziert

Hutchison-Sprecherin Barbara Puhr weist darauf hin, dass in den Spots zu "3NoLimits" der Passus "Fair Use" aufscheine: "Wir bewerben unseren Tarif 3NoLimits mit dem Zusatz 'Unbegrenzt in alle Netze telefonieren und unbegrenzt mobil fernsehen', wobei wir - wie in der Branche üblich - auf ein Fair-Use-Limit hinweisen."

Dieses Limit umfasse 1.000 Sprachminuten zu "3" und zur 3Box sowie 1.000 Sprachminuten in alle anderen österreichischen Mobilfunknetze plus 1.000 Sprachminuten ins österreichische Festnetz. Puhr: "Es entspricht damit dem in Österreich derzeit durchaus üblichen Limit vergleichbarer Flatrate-Tarife." Außerdem könnten 24 mobile TV-Kanäle ohne Limit genutzt werden.

One: Klage obsolet

One erklärte die Klage aus seiner Sicht für obsolet. Der inkriminierte Tarif "Die große Plaudertasche" sei bereits vor rund einem Monat aufgrund einer Klage von "3" geändert worden. Nunmehr gelte auch für Anrufe zu "3" der Null-Cent-Tarif, allerdings sind dabei weniger Minuten inkludiert. Das gelte für alle bestehenden wie auch neue Kunden.

Die Telekom Austria, nicht von Buchingers Klage betroffen, steht unterdessen vonseiten der anderen Provider unter Druck wegen ihres aktuellen Kombitarifs.

T-Mobile: Kunden ausreichend informiert

T-Mobile erklärte auf Anfrage von ORF.at, dass die Werbeaussage "keine Grundgebühr" weder unrichtig noch irreführend sei. Eine Grundgebühr sei ein fixes Entgelt, für das als Gegenleistung das Recht auf Nutzung des Mobilfunknetzes eingeräumt werde. In einem Mindestgesprächsumsatz sei die Netzleistung bereits inkludiert.

"Die Werbeaussage zu 'Willi' ist zugegebenermaßen den Zielsetzungen eines sinnvollen Marketings entsprechend plakativ gehalten", räumt T-Mobile weiter ein, sieht seine Hinweise aber im branchenüblichen Rahmen. Da die Kunden üblicherweise deutlich weniger als die veranschlagten drei GB Datenvolumen verbrauchen würden, könne der subjektive Eindruck der unbegrenzten Nutzungmöglichkeit entstehen.

Der mündige Konsument

Man könne sich im Übrigen von einem durchschnittlich informierten Kunden auch erwarten, die beanstandeten Werbeaussagen richtig zu verstehen, so T-Mobile weiter.

"Ganz allgemein möchten wir noch festhalten, dass es aus unserer Sicht realitätsfern ist, wenn verlangt wird, in Fernsehen, Radio und auf Plakaten umfassende Rechtstexte einzubauen, weil damit den Zielsetzungen von Werbung nicht gedient ist und auch kein Zusatznutzen für den Konsumenten entsteht."

"Wenn der VKI Derartiges verlangt, spricht er dem durchschnittlich gebildeten Konsumenten die Fähigkeit ab, sich vor einer Entscheidung für ein Produkt ausreichend darüber informieren zu können."

(ORF konkret | APA | futurezone)