Wieviel privates E-Mailen im Job erlaubt ist
Unternehmen schränken zunehmend die private Internet-Nutzung ihrer Angestellten im Büro ein, um zu verhindern, dass wertvolle Arbeitszeit vertrödelt wird.
Ein deutsches Gericht hat nun die Kündigung eines Filialleiters für rechtens und zulässig erklärt, der in seiner Firma verbotenerweise 261 rein private E-Mails verschickt hatte.
Auch in Österreich wäre das Urteil nicht anders ausgefallen, erklärte Birgit Ceplak, Arbeiterkammer-Spezialistin für Arbeitsrecht.
Auch nach Abmahnung weiter gemailt
Der gekündigte Mitarbeiter hatte den Firmen-PC entgegen einer
Anweisung und auch nach Abmahnung weiter für persönliche Mail
verwendet. Das Frankfurter Arbeitsgericht urteilte, dass in so einem
Fall "exzessiver Privatnutzung firmeneigener Systeme" sogar eine
fristlose Kündigung ohne vorige Abmahnung möglich wäre.
Kündigung bei privatem Surfen im JobPflichten nicht vernachlässigen
"In Österreich differenziert die Judikatur, ob es hinsichtlich der Nutzung des Computers für private Mails ein ausdrückliches Verbot, keine Vereinbarung oder eine ausdrückliche Erlaubnis des Arbeitgebers gibt", so die AK-Expertin.
In letzterem Fall dürften die Mitarbeiter diesen "großzügiger, aber doch nicht exzessiv" für private Zwecke verwenden. Einen Freibrief für grenzenloses Mailen gibt es aber nicht.
"Gibt es keine Vereinbarung, ist privates Mailen in geringem Umfang zulässig", so die Juristin weiter. Dabei ist darauf zu achten, dass die Dienstpflichten nicht vernachlässigt werden und sich das zeitliche Ausmaß, das man dem persönlichen Schriftverkehr widmet, in Grenzen hält.
Betriebsvereinbarung schafft Rechtssicherheit
Ceplak empfiehlt, die private Nutzung firmeneigener PCs im Rahmen
von Betriebsvereinbarungen oder Richtlinien bzw. in Form
persönlicher Vereinbarungen festzuschreiben: "Das schafft für
Unternehmen und Angestellte gleichermaßen Rechtssicherheit."
Firmen mit strengen Internet-PolicysAusnahmefälle
Auch bei einem Verbot ist es in Ausnahmefällen aber erlaubt, den Firmen-PC für dienstfremde Mails zu verwenden.
"Bei einem unaufschiebbaren Arzttermin oder einer dringenden behördlichen Eingabe ist nichts dagegen einzuwenden", erklärt Ceplak.
In derartigen Fällen müsste der Arbeitgeber sogar hinnehmen, wenn der Mitarbeiter den Arbeitsplatz verlässt. Kann sich dieser das mit Hilfe des elektronischen Amtsweges ersparen, darf ihm daraus natürlich kein Strick gedreht werden.
Auch Surfen sollte mit Arbeitgeber geregelt sein
Auch beim privaten Surfen am Arbeitsplatz verhält es sich nicht
anders. Üblich ist, dass erlaubt wird, das Internet als
Informationsmedium zu nutzen, als es zumindest entfernt mit der
beruflichen Tätigkeit zu tun hat, wobei auch der Konsum von üblichen
Nachrichten in gewissem Umfang geduldet wird.
Rechtliche Details bei internet4jurists.atErst muss ermahnt werden
Bei Verfehlungen kann der Arbeitgeber - je nach Schwere, Zeitraum und unter Berücksichtigung der im konkreten Fall vorliegenden Umstände - die Kündigung oder Entlassung aussprechen.
Zuvor muss er aber den betroffenen Mitarbeiter unbedingt verwarnt haben - selbst dann, wenn privates Mailen ausdrücklich untersagt war.
"Ein Mitarbeiter wird gekündigt. Während der Kündigungsfrist schickt er von seinem Arbeitsplatz an andere Unternehmen Bewerbungsschreiben. Der Arbeitgeber entlässt ihn darauf fristlos. Das Gericht hat das für nicht zulässig erklärt. Er hätte vorher ein Mal verwarnt werden müssen", zitiert die AK-Expertin aus einem druckfrischen Urteil.
