23.06.2004

ENQUETE

Videoüberwachung auch in Bus und Bahn

Im Rahmen einer Sicherheitsenquete des Kuratoriums Sichereres Österreich [KSÖ] und des Innenministeriums plädierten Österreichs Sicherheitsexperten am Mittwoch in Wien erneut für die erweiterte Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen.

Mit dem neuen Sicherheitspolizeigesetz, das noch im Ministerrat beschlossen werden muss, soll der Exekutive erlaubt werden, Videoaufnahmen für 48 Stunden aufzuzeichnen. Das ist derzeit nicht erlaubt.

Peter Andre von der Legistik-Abteilung im Innenministerium glaubt vor allem an die präventive Wirkung der geplanten Videoüberwachung und verwies dabei auf erfolgreiche Programme dieser Art in Deutschland. Ähnliche erfolgreiche Beispiele gebe es in England, Japan, Singapur und in New York, so der Leiter der Kriminalpolizei im Bundeskriminalamt [BK], Erich Zwettler.

Datenschutz

Für Wien könne sich Zwettler eine Videoüberwachung auf dem Karlsplatz und dem Schwedenplatz vorstellen. Weiters könne sich der Kriminalist Kameras in öffentlichen Verkehrsmitteln vorstellen, das habe sich in Amsterdam bereits bewährt.

Die Ängste der Bevölkerung, die Videoaufzeichnung könnte auf Kosten der Privatsphäre und des Datenschutzes gehen, wollen Andre und Zwettler entkräften: Jede Videoüberwachung müsse beim Rechtsschutzbeauftragten des Innenministeriums Franz Matscher, oder jenem der Justiz, Gottfried Strasser, angemeldet werden.

Außerdem gebe es die Möglichkeit, beim Rechtsschutzbeauftragten eine Löschung von Filmsequenzen zu erbitten. Weiters muss die Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen auch öffentlich mittels einer Tafel kundgemacht werden.

Ressourcenprüfung

Derzeit, so Zwettler, erhebe eine Arbeitsgemeinschaft im Innenministerium, ob man nach der Beschließung des neuen Sicherheitspolizeigesetzes aufrüsten müsse und könne oder ob man vorhandene Ressourcen - Zwettler nannte dabei Kameras der ASFINAG - nützen könne.