09.06.2004

KUMULIERT

Aktionärsklagen gegen Deutsche Telekom

Die Schadenersatzansprüche der bisher eingegangenen Prospekthaftungsklagen gegen die Deutsche Telekom [DT] beziffern sich nach Angaben des Frankfurter Landgerichts auf insgesamt rund 100 Mio. Euro.

Dabei reiche die Spanne von einigen hundert Euro bis zu 6,5 Millionen, gab das Landgericht am Dienstag in Frankfurt bekannt. Unter anderem wegen der Vielzahl der bisher eingereichten rund 2.100 Prospekthaftungsklagen könne es Jahre dauern, bis alle Verfahren verhandelt worden seien.

Die klagenden Kleinaktionäre werfen der DT unter anderem vor, im Börsenprospekt für die Mitte 2000 ausgegebene Tranche von rund 230 Mio. Aktien aus dem Bestand des Bundes den Immobilienbesitz des Konzerns nicht richtig beziffert zu haben.

Den Vorwurf sehen die Kläger darin begründet, dass die DT im Jahresverlauf 2001 den Wert ihrer Immobilien um mehrere Milliarden Euro reduzierte. Privatanleger hatten die DT-Aktien beim damals dritten Börsengang für 63,50 Euro erworben. Am Dienstag schloss die Aktie vier Cent höher mit 14,26 Euro.