Amtliche Schriftstücke jetzt auch online
Die Zustellung amtlicher Schriftstücke ist ab sofort auch elektronisch möglich.
Auf einer eigenen Website des Bundeskanzleramtes sind Informationen sowie die Applikationen für das elektronische Zustellservice zu finden.
Ein elektronischer Zustellnachweis garantiert den Empfängern wie auch den Absendern einen eindeutigen Nachweis, dass das Schriftstück auch tatsächlich zugestellt wurde.
Um den elektronischen Zustelldienst in Anspruch nehmen zu können, ist eine Registrierung beim behördlichen Zustelldienst erforderlich. Dazu ist die Verwendung einer "Bürgerkarte" nötig. Diese ist über die mobilkom austria und über den öffentlichen Zertifizierungsdiensteanbieter A-Trust anzumelden.
Die Verantwortung für einen einwandfreien Verlauf des Zustellvorganges trägt der elektronische Zustelldienst. Die Nutzer des Zustelldienstes werden über das Einlangen einer Sendung per E-Mail verständigt.
Behördlicher ZustelldienstMit dem neuen Zustellservice können Behörden sowohl einfache Mitteilungen als auch Sendungen mit Empfangsbestätigung [RSA-Brief] einfach und kostengünstig zustellen.
