Microsoft gehorcht Brüssel

22.10.2007

Microsoft hat die Lizenzbedingungen für Interoperabilitäts-Informationen an die Forderungen der EU angepasst. Zudem verzichtet das Unternehmen auf eine Berufung beim höchsten EU-Gericht wegen der Zahlung von 497 Millionen, zu der die EU den Konzern 2004 verdonnert hat.

Einen Monat nach der Niederlage vor dem EU-Gericht erfüllte Microsoft ausstehende Wettbewerbsforderungen der Brüsseler EU-Kommission.

Dabei gehe es um die Öffnung des marktbeherrschenden Computer-Betriebssystems Windows für mehr Wettbewerb, teilte die EU-Behörde am Montag in Brüssel mit. Es wurden nun die Bedingungen festgelegt, unter denen Microsoft technische Einzelheiten für andere Hersteller offenlegt, um die Zusammenarbeit zwischen den Systemen aus Redmond und jenen von Drittanbietern zu verbessern. Das Stichwort dabei lautet in der Fachsprache "Interoperabilität".

Microsoft akzeptiert Rekordbuße

Damit steht der Streit nach fast zehn Jahren vor dem Ende: Der weltgrößte Software-Konzern erfüllt komplett frühere Wettbewerbsauflagen der EU-Kommission und nimmt die schwere Niederlage vor dem Luxemburger EU-Gericht endgültig hin.

Das Unternehmen verzichte auf eine Berufung beim höchsten EU-Gericht, dem Europäischen Gerichtshof, sagte ein Unternehmenssprecher am Montag in Brüssel. Microsoft sicherte eine weitere enge Zusammenarbeit mit den EU-Wettbewerbshütern und der Branche zu.

Die EU-Richter hatten Mitte September ein von der Kommission verhängtes Bußgeld von 497 Millionen Euro sowie einschneidende Wettbewerbssanktionen gegen Microsoft ohne Einschränkungen bestätigt. Der Brüsseler Microsoft-Streit hatte 1998 mit einer Beschwerde des Konkurrenten Sun Microsystems begonnen. 2004 verhängte Brüssel die Geldbuße und die Sanktionen.

Kommission verspricht Wachsamkeit

Die Kommission hielt sich offen, nachträglich noch ein Bußgeld für die bisher nach ihrer Ansicht ungerechtfertigten Lizenzgebühren für die technischen Informationen zu erheben. Eine Entscheidung werde zu einem späteren Zeitpunkt fallen.

Weiterhin werde die Kommission dafür sorgen, dass die "nicht-innovativen Teile" der Interoperabilitäts-Informationen auch Entwicklern quellenfreier Software zugänglich gemacht werden.

Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes zeigte sich über das Einlenken von Microsoft zufrieden, monierte aber, dass es erst nach langen Verzögerungen, zwei Gerichtsentscheidungen und der Verhängung von Bußgeldern passiert sei.

Microsoft: "Kein Präzedenzfall"

"Wir haben während der vergangenen zweieinhalb Jahre gemeinsam mit der Kommission an einer Lösung gearbeitet", sagte Thomas Lutz, Sprecher von Microsoft Österreich, auf Anfrage von ORF.at. Laut Lutz hat die Umsetzung der EU-Vorgaben zur Interoperabilität auch deshalb so lange gedauert, weil es keinen Präzedenzfall dafür gegeben habe.

Laut EU-Kommission hält Microsoft einen Marktanteil von 95 Prozent bei den Betriebssystemen und einen Marktanteil von mehr als 70 Prozent bei den Arbeitsgruppen-Servern.

Lizenzbedingungen geändert

Laut einer Pressemitteilung der EU-Kommission hat Microsoft die Lizenzbedingungen für den Zugriff auf Informationen geändert, die Drittentwickler benötigen, um ihre Software mit jener von Microsoft kompatibel zu machen.

Microsoft habe die Lizenz so geändert, dass sie "mit dem Open-Source-Geschäftsmodell kompatibel" sei. Die Gebühr für den Zugang zu den benötigten Interoperabilitätsinfos wurde auf 10.000 Euro festgelegt. Microsoft hat auch dafür zu sorgen, dass die zur Verfügung gestellten Informationen korrekt und vollständig sind.

Die Patentvereinbarung, die Microsoft nach dem ersten Rüffel der Kommission 2004 in Kraft gesetzt hatte, musste Microsoft ebenfalls ändern. Ursprünglich hatte Redmond 5,95 Prozent des Umsatzes eines Produkts verlangt, das Patente verwendet, die wegen der EU-Entscheidung verfügbar gemacht werden mussten. Microsoft hat diese Forderung weltweit auf 0,4 Prozent des Umsatzes besagter Produkte gesenkt.

(futurezone | dpa)