Spitze gegen NSA-Abhörprogramm
US-Regierung muss Geheimhaltung begründen
Wie die US-Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union [ACLU] am Donnerstag berichtet hat, hat ein US-Bezirksgericht in der Bundeshauptstadt Washington unter Richter Henry Kennedy das US-Justizministerium, die Bundespolizei FBI und den Geheimdienst NSA dazu verurteilt, ab dem 26. Oktober 2007 präzisere Gründe für die Zurückhaltung von Dokumenten anzugeben.
Totale Geheimhaltung
Die ACLU und das National Security Archive hatten im Dezember 2005 unter dem US-Informationsfreiheitsgesetz Freedom of Information Act [FOIA] die Herausgabe von Dokumenten verlangt, die sich auf Abhöraktionen des Geheimdienst National Security Agency [NSA] bezogen, die dieser ohne richterliche Anordnung durchgeführt hatte. Die Regierung hatte das Gericht dazu aufgefordert, ihr die weitere Geheimhaltung dieser Dokumente zu erlauben.
Richter Kennedy bezeichnete die Geheimhaltungsbedürfnisse der Regierung als "exzessiv". Nicht einmal sein eigener Anwaltsgehilfe habe von der Regierung Zugang zu für den Fall relevanten Dokumenten erhalten, obwohl der Mann für die höchste Sicherheitsstufe zertifiziert sei. Sogar die Anzahl der Seiten bestimmter Dokumente sei unter die Geheimhaltungsanforderungen der Regierung gefallen.
Anfang Juli 2007 hat die ACLU ein Verfahren gegen die US-Regierung verloren. Ein Berufungsgericht in Chicago hob ein Urteil vom August 2006 auf, nach dem die "wilden" NSA-Lauschangriffe illegal gewesen seien. Die Kläger hätten nicht hinreichend begründen können, inwieweit sie durch das Programm persönlich Schaden erlitten hätten.
