Ruf nach Online-Durchsuchung wird lauter

deutschland
06.09.2007

Nach den Terror-Festnahmen in Deutschland wächst der Druck auf die Umsetzung der umstrittenen Online-Durchsuchung.

In Deutschland wird seit Monaten über die Möglichkeit von heimlichen Online-Durchsuchungen zur Terrorabwehr diskutiert. Nach der Festnahme dreier Terrorverdächtiger mehren sich die Forderungen nach dem "Bundestrojaner".

Bayerns Innenminister Günther Beckstein [CSU] forderte für die Sonderkonferenz der Innenminister am Freitag einen Beschluss zu Online-Untersuchungen.

Die SPD stemmt sich unterdessen weiterhin gegen den Druck der Union, schnell Online-Durchsuchungen zuzulassen.

Der Gesetzentwurf des deutschen Innenministers Wolfgang Schäuble [CDU] sieht vor, dass das Bundeskriminalamt Schnüffelprogramme - sogenannte Bundestrojaner - auf den Rechnern von Terrorverdächtigen bis zu drei Tage lang auch heimlich einsetzen kann, ohne dass die Justiz ihre Zustimmung geben muss.

"Mit Online-Durchsuchung schneller am Ziel"

Beckstein verwies darauf, dass die am Dienstag festgenommenen Terrorverdächtigen das Internet genutzt hätten. Mit Hilfe von Online-Durchsuchungen hätten die Behörden zusätzliche Erkenntnisse gewinnen können, so der bayrische Innenminister. "Mit Online-Durchsuchungen wären wir schneller ans Ziel gekommen", sagte er der "Passauer Neuen Presse".

SPD warnt vor Schnellschüssen

"Ich bin der Auffassung, die Situation hat sich überhaupt nicht verändert", sagte SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz am Donnerstag im WDR. Die Sicherheitsbehörden hätten bei ihrem Fahndungserfolg mit herkömmlichen Mitteln erstklassige Arbeit geleistet.

"Ich halte es für ganz falsch, dass dieser wichtige Erfolg mit anderen tagesaktuellen Debatten verknüpft wird, etwa mit dem Stichwort 'Online-Durchsuchung'." Die Frage müsse in Ruhe geklärt werden.

Es bleibe dabei, dass man zunächst die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu abwarten wolle, sagte Wiefelspütz.

Auch Österreichs Innenminister Günther Platter [ÖVP] signalisiert seine Zustimmung für die heimliche PC-Durchsuchung im Namen der Terrorabwehr. Nun wurde eine Arbeitsgruppe gegründet.

Trojaner-Mail an Terroristen

Technisch geht es darum, dem Betroffenen eine Mail zuzuschicken, in der sich ein "Trojaner" verbirgt. Dieser nistet sich im Rechner einnistet, sammelt dessen Daten und mailt sie den Ermittlungsbehörden zurück, ohne dass der Betroffene es merkt.

Juristisch wurden Online-Durchsuchungen vom deutschen Bundesgerichtshof Ende Jänner quasi verboten, weil es dafür keine gesetzliche Grundlage gebe.

Mit den Kriterien einer klassischen Wohnraum-Durchsuchung seien sie ebenso wenig zu messen wie an denen einer Telefonüberwachung. Bei ersterem müsse der Betroffene oder ein von ihm Beauftragter zugegen sein, um sich gegebenenfalls wehren zu können.

Mit letzterem sei es nicht zu vergleichen, weil bei der Online-Durchsuchung auch Daten zugänglich würden, die möglicherweise nie zur Kommunikation vorgesehen waren. Die fernmeldetechnischen Nebenumstände dienten nur dem Transport der gewonnenen Erkenntnisse.

(dpa | AP)