13.02.2004

FLUGDATEN

"Tiefer Eingriff in Persönlichkeitsrechte"

Die deutschen Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern fordern einen besseren Schutz der Persönlichkeitsrechte von Flugreisenden in die USA.

Die deutsche Bundesregierung müsse deshalb auf europäischer Ebene gegen die pauschale Übermittlung privater Passagierdaten an US-Behörden vorgehen, verlangten die Datenschützer in einer gemeinsamen Entschließung.

Nach Ansicht der Datenschützer gehen die Forderungen des US-Zolls "weit" über das hinaus, "was erforderlich ist". Der Zugriff auf die Reservierungsdatenbanken sei ein "tiefer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen".

Die unverhältnismäßig lange Speicherdauer berge zudem die Gefahr, dass Bewegungsprofile herstellbar seien.

"Unvereinbar mit Verfassung"

Laut den Datenschutzexperten sei ein solches Vorgehen von deutschen Sicherheitsbehörden nur "schwerlich mit unserer Verfassung vereinbar".

Das von der EU-Kommission im Dezember mit Washington im Streit um die Passagierdaten erzielte Verhandlungsergebnis sei "unbefriedigend", bemängeln sie weiter.

Deshalb müsse die deutsche Bundesregierung auf EU-Ebene dagegen vorgehen. "Ein unmittelbarer pauschaler Zugriff auf europäische Datenbanken, wie er zur Zeit praktiziert wird, muss ausgeschlossen werden", fordern die Datenschützer.