KaZaA klagt zurück
Sharman Networks, Besitzer der Tauschbörsen-Software KaZaA, hat eine Gegenklage gegen die Musik- und Filmindustrie eingebracht, ironischerweise wegen Copyright-Verletzung.
Bevor der US-Verband RIAA dazu überging einzelne User zu klagen, wurden die Tauschbörsen-Betreiber wegen Copyright-Verletzung vor den Kadi gezerrt. Nun behauptet KaZaA-Eigentümer Sharman, dass die RIAA bei der Suche nach klagbaren Usern im Internet unlizenzierte Versionen von KaZaA-Software verwendet hat.
Richter Stephen V. Wilson hat in der Sache bereits grünes Licht für die Copyright-Klage gegeben.
Kazaa in den Niederlanden legalMit den eigenen Waffen
Nicht nur beim Monitoring von Tauschbörsen-Netzwerken auf der Suche nach illegalen Musik-Downloads sei das Copyright von Sharman verletzt worden, sondern auch beim Versenden von Abmahnungen via Instant-Messaging.
Der mit einer gewissen Ironie behaftete Gegenschlag von Sharman kommt für Rechtsexperten nicht überraschend. Gerade wegen dieser ironischen Aspekte erwarten Experten aber, dass es Sharman mit der Gegenklage schwer haben wird.
Die Musiklabels und Hollywood-Studios haben Sharman bereits im Jahr 2002 in Los Angeles wegen Copyright-Verletzung vor Gericht gebracht. Im April vergangenen Jahres entschied Richter Wilson, dass die KaZaA-Software legal ist. Eine Gegenklage wegen Verletzung des Kartellrechts wurde von Wilson aber zurückgewiesen.
